Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 02.07.2026 (s. Anlage) wurden alle Gemeinden des Amtes Probstei
sowie das Amt Probstei durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen
und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) im Rahmen eines Anhörungsverfahrens
zur beabsichtigten Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich des Amtes
Selent/Schlesen beteiligt. Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere die
mögliche Aufhebung des Amtes Selent/Schlesen und die Zuordnung einzelner
Gemeinden zu umliegenden Ämtern. Für das Amt Probstei betrifft dies die
mögliche Eingliederung der Gemeinden Dobersdorf, Fargau-Pratjau und Schlesen.
Am
22.09.2026 erhielten alle Gemeinden sowie das Amt zudem die Erweiterung der
Anhörung vom 21.09.2026 (s. Anlage). Diese bezieht sich ergänzend auf die
mögliche Errichtung eines neuen Amtes aus allen Gemeinden der Ämter
Selent/Schlesen und Großer Plöner See.
Den
Gemeinden des Amtes Probstei und dem Amt Probstei wird im Verfahren Gelegenheit
gegeben, zur beabsichtigen Entscheidung des MIKWS durch einen Beschluss in der
Gemeindevertretung bzw. im Amtsausschuss Stellung zu nehmen.
Die
Amtsverwaltung hat sich intensiv mit dem Thema befasst und wird im
Hauptausschuss des Amtes Probstei am 05.10.2026 und im Amtsausschuss am 07.10.2026
vortragen.
Die
Amtsverwaltung wird für die Sitzung des Amtsausschusses, welche voraussichtlich
am 14.12. final über die Stellungnahme des Amtes beschließen wird, eine
Stellungnahme erstellen. Der vorliegende Entwurf der Stellungnahme wird den
Gremienmitgliedern der Gemeinde zur Befassung mit der Thematik als nicht
öffentliches Dokument zur Verfügung gestellt.
Inhaltlich
spricht sich die Amtsverwaltung Probstei deutlich gegen eine Eingliederung
weiterer Gemeinden in das Amt Probstei aus. Aus Sicht der Amtsverwaltung
bestehen erhebliche Bedenken, ob die vorgesehene Zuordnung sachgerecht,
ausgewogen und verhältnismäßig ist.
Zudem
bestehen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Verfahrensablaufs. Die
Amtsverwaltung hält es für erforderlich, dass die Interessen aller betroffenen
Gemeinden und des Amtes in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Eine
frühzeitige Festlegung auf eine bestimmte Zuordnung wird kritisch gesehen.
Die
Amtsverwaltung weist insbesondere darauf hin, dass die für eine Zuordnung maßgeblichen
Verflechtungsbeziehungen zu den betroffenen Gemeinden nach eigener Bewertung
nicht in dem Umfang bestehen, der eine Eingliederung in das Amt Probstei
überzeugend rechtfertigen würde. Vorhandene einzelne Bezüge werden nicht als
ausreichend tragfähig angesehen, um die erheblichen Folgen einer Erweiterung
des Amtsgebietes zu begründen.
Besonders
kritisch werden die möglichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der
Amtsverwaltung bewertet. Die personellen und räumlichen Kapazitäten sind
bereits heute stark belastet. Eine Aufnahme weiterer Gemeinden würde
zusätzliche Aufgaben, Abstimmungsbedarfe und Verwaltungsaufwände auslösen und
die bestehende Belastungssituation weiter verschärfen, womit die
Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Amtsverwaltung stark gefährdet
würde.
Das
Amtsverwaltung regt an, die beabsichtigte Eingliederung nicht
weiterzuverfolgen, sondern alternative Lösungsansätze vertieft zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lutterbek schließt sich den Ausführungen der Amtsverwaltung Probstei an und spricht sich gegen die Aufnahme von weiteren Gemeinden in das Amtsgebiet aus.
