Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan sowie deren Teilpläne für das Haushaltsjahr 2026
Vorlage
AMTPR/BV/0103/2026
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

1. Anlass und Ziel der Vorlage

Der 1. Nachtragshaushalt 2026 des Amtes Probstei wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Grund sind erhebliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2026, die eine Anpassung des Haushalts erforderlich machen.

2. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

Erhöhung der Amtsumlage

Bisher;

8.087.500 €

Neu:

9.342.000 €

Differenz:

+ 1.254.500 €

Aufteilung der Erhöhung:

Bereich

Erhöhung (€)

Personalaufwand

963.100

Sachaufwand

291.400

3. Ursachen der Veränderungen

a) Personalaufwendungen

Hauptgrund: Neuberechnung der Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen durch die Versorgungsausgleichskasse (VAK).

Details:

Zuführung zu Pensionsrückstellungen:

  • Ursprünglich: 94.600 €
  • Nachtrag: 890.300 €
  • Differenz: +795.700 €

Zuführung zu Beihilferückstellungen:

  • Ursprünglich: 15.500 €
  • Nachtrag: 145.100 €
  • Differenz: +129.600 €

Hinweis: Die Verwaltung hat auf die Berechnung der VAK keinen Einfluss.

b) Sachaufwendungen

Hauptgrund: Rückläufige Aufnahme und Integration Geflüchteter.

Geringere Benutzungsgebühren für Wohnraum und Gemeinschaftsunterkünfte.

Reduzierte Landeszuweisungen für Integration:

  • Ursprünglich: 300.000 €
  • Nachtrag: 147.000 €
  • Differenz: -153.000 €

Hinweis: Auch diese Faktoren sind von der Verwaltung kaum beeinflussbar.

4. Finanzielle Auswirkungen

Die detaillierten Veränderungen ab einem Betrag von 5.000 € sind im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan (ab Seite 11 des Nachtragshaushalts) ausführlich erläutert.


Anlagenverzeichnis:

1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 (inkl. Nachtragshaushaltsplan und Teilpläne)


5. Beschlussempfehlung:

Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die 1. Nachtragshaushaltsatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan sowie deren Teilpläne für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Entwurf zu beschließen.

Amtsausschuss:

Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltsatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan sowie deren Teilpläne für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Entwurf.