Betreff
Genehmigung und Kenntnisnahme der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2025 gem. § 82 Gemeindeordnung (GO)
Vorlage
AMTPR/BV/0102/2026
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Diese sind lediglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 50.000 EUR sind vom Amtsausschuss zu genehmigen.

Wie den beigefügten Übersichten zu entnehmen ist, sind Haushaltsüberschreitungen entstanden, die sowohl zu genehmigen sind, als auch zur Kenntnis genommen werden müssen. Die einzelnen Positionen sind entsprechend dargelegt.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsüberschreitungen aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 248.469,79 EUR werden genehmigt und die Haushaltsüberschreitungen aus dem Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 112.701,57 EUR sowie aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 168.870,83 EUR werden zur Kenntnis genommen.