Sachverhalt:
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder
Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt
50.000 EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als
erteilt. Diese sind lediglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen über 50.000 EUR sind vom Amtsausschuss zu genehmigen.
Wie den beigefügten Übersichten zu entnehmen ist, sind
Haushaltsüberschreitungen entstanden, die sowohl zu genehmigen sind, als auch
zur Kenntnis genommen werden müssen. Die einzelnen Positionen sind entsprechend
dargelegt.
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltsüberschreitungen aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe
von 248.469,79 EUR werden genehmigt und die Haushaltsüberschreitungen aus dem
Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 112.701,57 EUR sowie aus dem
Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 168.870,83 EUR werden zur
Kenntnis genommen.
