Sachverhalt:
Gem.
§ 18 der Amtsordnung (AO) i.V.m. § 92 Gemeindeordnung (GO) ist der doppische
Jahresabschluss von einem Ausschuss der Gemeindevertretung (Amtsausschuss) zu
prüfen, wenn in dem Verband kein Rechnungsprüfungsamt besteht. Es soll festgestellt
werden, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist, die einzelnen
Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig belegt worden sind,
bei den Erträgen und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren
worden ist, das Vermögen und Schulden richtig nachgewiesen worden sind, der
Anhang zum Jahresabschluss (§ 51 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)) und der
Lagebericht (§ 52 GemHVO) vollständig und richtig sind. Hierbei kann der
Ausschuss die Prüfung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen beschränken und auf
die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Gem.
§ 91 Abs. 1 GO ist der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung,
der Finanzrechnung, deren Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nach § 51
GemHVO. Außerdem ist ihm ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen.
Gem.
§ 18 AO i.V.m. § 92 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) beschließt der
Amtsausschuss nach erfolgter Prüfung durch den entsprechenden Fachausschuss
über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder
die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt dann wiederum im Rahmen
der Bilanz des folgenden Jahres.
Zum Jahresabschluss 2025 ist folgendes auszuführen (Auszug
aus dem Lagebericht):
Ergebnisrechnung:
Die Haushaltssatzung 2025 sah
eine ausgeglichene Ergebnisrechnung vor. Durch die vom Haushaltsjahr 2024 zum
Haushaltsjahr 2025 für den Umbau des Foyers und des Sitzungssaals übertragenen
Haushaltsreste hätte sich planerisch ein Haushaltsfehlbetrag von – 210.592,33 €
ergeben. Das tatsächliche Jahresergebnis beträgt + 2.002,67 €. Dabei ergeben
sich folgende Abweichungen:
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Ansatz 2025 |
Ergebnis 2025 |
Abweichung |
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Ordentliche Erträge |
11.148.800,00 |
11.017.027,19 |
- 131.772,81 |
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Ordentliche Aufwendungen |
11.309.992,33 |
10.989.350,41 |
- 320.641,92 |
|
Ordentliches Ergebnis |
-161.192,33 |
+ 27.676,78 |
+ 188.869,11 |
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Finanzerträge |
0,00 |
18.811,46 |
+ 18.811,46 |
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Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen |
49.400,00 |
44.485,57 |
- 4.914,43 |
|
Finanzergebnis |
- 49.400,00 |
- 25.674,11 |
+ 23.725,89 |
|
Jahresergebnis |
- 210.592,33 |
+ 2.002,67 |
+ 212.595,00 |
Erträge:
Die Gesamtsumme der Erträge
(11.035.838,65 €) weicht um – 112.961,35 € (- 1,01 %) von der Planung (11.148.800
€) ab.
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Ansatz 2025 |
Ergebnis 2025 |
Abweichung |
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Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
7.397.000,00 |
7.375.021,42 |
- 21.978,58 |
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Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
1.925.300,00 |
1.803.241,67 |
- 122.058,33 |
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Privatrechtliche Leistungsentgelte |
276.400,00 |
277.337,64 |
+ 937,64 |
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Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
1.383.600,00 |
1.294.695,81 |
- 88.904,19 |
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Sonstige Erträge |
166.500,00 |
266.730,65 |
+ 100.230,65 |
|
Finanzerträge |
0,00 |
18.811,46 |
+ 18.811,46 |
|
|
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- 112.961,35 |
Die Abweichungen bei den
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ergeben sich hauptsächlich durch geringere
Benutzungsgebühren für Unterkünfte für Geflüchtete. Bei den Kostenerstattungen
und Kostenumlagen verliert das Amt hauptsächlich von geringeren Zuweisungen vom
Land aus Integrations- und Aufnahmepauschalen. Bei den sonstigen Erträgen
handelt es sich hauptsächlich um höhere Entnahmen aus den Pensions- und
Beihilferückstellungen.
Aufwendungen:
Die Gesamtsumme der
Aufwendungen (11.033.835,98 €) weicht um - 325.556,35 € (- 2,87 %) von der
Planung (11.359.392,33 €) ab.
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Ansatz 2025 |
Ergebnis 2025 |
Abweichung |
|
Personalaufwendungen |
6.871.242,85 |
6.685.183,02 |
- 186.059,83 |
|
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.236.255,88 |
3.126.665,23 |
- 109.590,65 |
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Bilanzielle Abschreibungen |
352.400,00 |
348.537,36 |
- 3.862,64 |
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Sonstige Aufwendungen |
658.611,44 |
637.482,64 |
- 21.128,80 |
|
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen |
49.400,00 |
44.485,57 |
- 4.914,43 |
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- 325.556,35 |
Insgesamt ist festzustellen,
dass sich auch die Gesamtaufwendungen mit einer Abweichung von lediglich - 2,87
% sehr nahe an der Haushaltsplanung bewegen.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 2.002,67 € wird in der Bilanz unter der Position
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Da das Amt über kein
Eigenkapital verfügt, ist der Jahresüberschuss gegen den nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu buchen, der sich dadurch auf 4.677.061,05
€ reduziert.
Die
Liquidität hat sich von + 5.583.836,37 € zum 01.01.2025 um + 712.761,38 € auf +
6.296.597,75 € zum 31.12.2025 erhöht. Es ist zu berücksichtigen, dass die
liquiden Mittel der amtsangehörigen Gemeinden und die Bestände der Verwahr- und
Vorschusskonten hierin enthalten sind.
Der
liquide Mittelstand der amtsangehörigen Gemeinden betrug zum 31.12.2025 = 6.137.048,40
€, somit betragen die liquiden Mittel des Amtes = 159.549,35 € einschl. der
VV-Bestände.
Der
Schuldenstand des Amtes aus Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
beträgt zum 31.12.2025 lt. Saldenbestätigungen der jeweiligen Banken 2.447.298,00
€. Im Haushaltsjahr 2025 erfolgte keine Kreditaufnahme.
Beschlussvorschlag:
Dem
Amtsausschuss wird empfohlen, das Jahresergebnis 2025 mit einem
Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.002,67 € festzustellen.
Der
Jahresüberschuss ist gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu
buchen. Dieser reduziert sich dadurch auf - 4.677.061,05 €.
Die
Finanzrechnung weist einen Finanzmittelbestand in Höhe von 6.296.597,75 € aus.
Der Finanzmittelbestand hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 712.761,38 €
erhöht. Die Bilanzsumme weist zum 31.12.2025 einen Betrag von 16.558.652,07 €
aus.
Amtsausschuss:
Das
Jahresergebnis 2025 wird mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in
Höhe von 2.002,67 € festgestellt.
Der
Jahresüberschuss ist gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu
buchen. Dieser reduziert sich dadurch auf - 4.677.061,05 €.
Die
Finanzrechnung weist einen Finanzmittelbestand in Höhe von 6.296.597,75 € aus.
Der Finanzmittelbestand hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 712.761,38 €
erhöht. Die Bilanzsumme weist zum 31.12.2025 einen Betrag von 16.558.652,07 €
aus.
