Betreff
Jahresabschluss 2025
Vorlage
AMTPR/BV/0101/2026
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 18 der Amtsordnung (AO) i.V.m. § 92 Gemeindeordnung (GO) ist der doppische Jahresabschluss von einem Ausschuss der Gemeindevertretung (Amtsausschuss) zu prüfen, wenn in dem Verband kein Rechnungsprüfungsamt besteht. Es soll festgestellt werden, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist, die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig belegt worden sind, bei den Erträgen und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und Schulden richtig nachgewiesen worden sind, der Anhang zum Jahresabschluss (§ 51 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)) und der Lagebericht (§ 52 GemHVO) vollständig und richtig sind. Hierbei kann der Ausschuss die Prüfung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

Gem. § 91 Abs. 1 GO ist der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, deren Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nach § 51 GemHVO. Außerdem ist ihm ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen.

Gem. § 18 AO i.V.m. § 92 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) beschließt der Amtsausschuss nach erfolgter Prüfung durch den entsprechenden Fachausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt dann wiederum im Rahmen der Bilanz des folgenden Jahres.

Zum Jahresabschluss 2025 ist folgendes auszuführen (Auszug aus dem Lagebericht):

Ergebnisrechnung:

 

Die Haushaltssatzung 2025 sah eine ausgeglichene Ergebnisrechnung vor. Durch die vom Haushaltsjahr 2024 zum Haushaltsjahr 2025 für den Umbau des Foyers und des Sitzungssaals übertragenen Haushaltsreste hätte sich planerisch ein Haushaltsfehlbetrag von – 210.592,33 € ergeben. Das tatsächliche Jahresergebnis beträgt + 2.002,67 €. Dabei ergeben sich folgende Abweichungen:

Ansatz 2025

Ergebnis 2025

Abweichung

Ordentliche Erträge

11.148.800,00

11.017.027,19

- 131.772,81

Ordentliche Aufwendungen

11.309.992,33

10.989.350,41

- 320.641,92

Ordentliches Ergebnis

-161.192,33

+ 27.676,78

+ 188.869,11

Finanzerträge

0,00

18.811,46

+ 18.811,46

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

49.400,00

44.485,57

- 4.914,43

Finanzergebnis

- 49.400,00

- 25.674,11

+ 23.725,89

Jahresergebnis

- 210.592,33

+ 2.002,67

+ 212.595,00

Erträge:

 

Die Gesamtsumme der Erträge (11.035.838,65 €) weicht um – 112.961,35 € (- 1,01 %) von der Planung (11.148.800 €) ab.

Ansatz 2025

Ergebnis 2025

Abweichung

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

7.397.000,00

7.375.021,42

- 21.978,58

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

1.925.300,00

1.803.241,67

- 122.058,33

Privatrechtliche Leistungsentgelte

276.400,00

277.337,64

+ 937,64

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.383.600,00

1.294.695,81

- 88.904,19

Sonstige Erträge

166.500,00

266.730,65

+ 100.230,65

Finanzerträge

0,00

18.811,46

+ 18.811,46

- 112.961,35

Die Abweichungen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ergeben sich hauptsächlich durch geringere Benutzungsgebühren für Unterkünfte für Geflüchtete. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen verliert das Amt hauptsächlich von geringeren Zuweisungen vom Land aus Integrations- und Aufnahmepauschalen. Bei den sonstigen Erträgen handelt es sich hauptsächlich um höhere Entnahmen aus den Pensions- und Beihilferückstellungen.

Aufwendungen:

 

Die Gesamtsumme der Aufwendungen (11.033.835,98 €) weicht um - 325.556,35 € (- 2,87 %) von der Planung (11.359.392,33 €) ab.

Ansatz 2025

Ergebnis 2025

Abweichung

Personalaufwendungen

6.871.242,85

6.685.183,02

- 186.059,83

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.236.255,88

3.126.665,23

- 109.590,65

Bilanzielle Abschreibungen

352.400,00

348.537,36

- 3.862,64

Sonstige Aufwendungen

658.611,44

637.482,64

- 21.128,80

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

49.400,00

44.485,57

- 4.914,43

- 325.556,35

Insgesamt ist festzustellen, dass sich auch die Gesamtaufwendungen mit einer Abweichung von lediglich - 2,87 % sehr nahe an der Haushaltsplanung bewegen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.002,67 € wird in der Bilanz unter der Position 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Da das Amt über kein Eigenkapital verfügt, ist der Jahresüberschuss gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu buchen, der sich dadurch auf 4.677.061,05 € reduziert.

Die Liquidität hat sich von + 5.583.836,37 € zum 01.01.2025 um + 712.761,38 € auf + 6.296.597,75 € zum 31.12.2025 erhöht. Es ist zu berücksichtigen, dass die liquiden Mittel der amtsangehörigen Gemeinden und die Bestände der Verwahr- und Vorschusskonten hierin enthalten sind.

Der liquide Mittelstand der amtsangehörigen Gemeinden betrug zum 31.12.2025 = 6.137.048,40 €, somit betragen die liquiden Mittel des Amtes = 159.549,35 € einschl. der VV-Bestände.

Der Schuldenstand des Amtes aus Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen beträgt zum 31.12.2025 lt. Saldenbestätigungen der jeweiligen Banken 2.447.298,00 €. Im Haushaltsjahr 2025 erfolgte keine Kreditaufnahme.


Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, das Jahresergebnis 2025 mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.002,67 € festzustellen.

Der Jahresüberschuss ist gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu buchen. Dieser reduziert sich dadurch auf - 4.677.061,05 €.

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelbestand in Höhe von 6.296.597,75 € aus. Der Finanzmittelbestand hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 712.761,38 € erhöht. Die Bilanzsumme weist zum 31.12.2025 einen Betrag von 16.558.652,07 € aus.

Amtsausschuss:

Das Jahresergebnis 2025 wird mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.002,67 € festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu buchen. Dieser reduziert sich dadurch auf - 4.677.061,05 €.

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelbestand in Höhe von 6.296.597,75 € aus. Der Finanzmittelbestand hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 712.761,38 € erhöht. Die Bilanzsumme weist zum 31.12.2025 einen Betrag von 16.558.652,07 € aus.