Betreff
Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Breitbandversorgung
Vorlage
PRASD/BV/032/2012
Aktenzeichen
AD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anders als noch vor wenigen Jahren gewinnt die Bedeutung einer ausreichenden Breitbandversorgung zunehmend und mit wachsender Geschwindigkeit an Wichtigkeit. Selbst im vermeintlich rein privaten Bereich machen Bauwillige Ihre Entscheidung zum Kauf eines Grundstückes bereits davon abhängig, ob eine ausreichende Versorgung mit Zugang zu sämtlichen über das Internet bereitgestellten Dienstleistungen und Möglichkeiten besteht. Die Bedeutung des Internets für den gewerblichen Bereich und insbesondere für den in der Probstei herausragenden Bereich des privaten wie gewerblichen Tourismus zeigt, dass eine nachhaltige und zukunftssichere Aufstellung auch in diesen Bereichen nur möglich ist, wenn die Gemeinden dieser Nachfrage gerecht werden.

 

Es muss, wenn auch mit Bedauern und durchaus Kritik festgestellt werden, dass es nicht Pflichtaufgabe der Unternehmen ist und auch in der Vergangenheit nicht war, eine ausreichende Breitbandversorgung zu gewährleisten. Diese Pflicht bezog sich lediglich auf die Telefonversorgung. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo seitens eines ehemals staatlichen Anbieters nicht einmal mehr ein Telefonanschluss zur Verfügung gestellt werden konnte.

 

Man mag diese Entwicklung bedauern, allerdings kommen die Gemeinden nicht umhin und dies auch angesichts der Anforderungen aus der Wirtschaft, des Tourismus und nicht zuletzt der Bürgerinnen und Bürger, sich mit dieser Fragestellung zu befassen. Denn es kann nicht damit gerechnet werden, dass die Telekommunikationsanbieter aus eigenem Interesse in unserem ländlichen Raum einen Netzausbau auf Glasfaserbasis vorantreiben. Auch die Mitnutzung zum Teil bekannter Glasfaserkabel soll aus technischen Gründen nicht möglich sein, da es sich um Leitungen verschiedener technischer Ebenen handeln soll. Dies ergaben Rücksprachen und Anfragen bei der Telekom.

 

Hinsichtlich der Ist-Situation ist festzustellen, dass bis auf wenige inselartige Situationen in der Probstei keine ausreichende Grundversorgung im Amtsgebiet der Probstei vorhanden ist. Dies ergibt sich aus diversen Gesprächen mit bestehenden Anbietern und aus dem seitens des Breitbandkompetenzzentrums des Landes Schleswig-Holstein veröffentlichten Breitbandatlasses. Technische Ursache ist, ohne auf Details eingehen zu wollen, die Trägheit der Kupferkabel, die derzeit als wesentlicher Träger des Datenverkehrs dienen. Mit zunehmender Länge zwischen Abnehmer und dem Verteiler (sog. KVZ – Kabelverzweiger) nimmt die Übertragungsrate exponentiell ab.

 

Angesichts zunehmender Datenmengen werden sich diese, durch diese nur angerissene Situationsbeschreibung vorhandenen Problemlagen erheblich verschärfen.

 

Bereits vor Jahren war die Erstellung einer sog. Machbarkeitsstudie geplant. Erfahrungen aus anderen Ämtern und Nachbarämtern zeigten jedoch, dass die seinerzeitige Art der Machbarkeitsstudien kein geeignetes Mittel ist, der Problematik der Breitbandversorgung gerecht zu werden. Sie zeigten im Ergebnis lediglich auf, was letztlich ohnehin alle wussten, nämlich die Unterversorgung. Und dies ohne Lösungswege aufzuzeigen.

 

Funknetzbasierte Lösungen werden ebenfalls keine flächendeckende Lösung der Gesamtproblematik des ländlichen Raumes schaffen, zumal unstreitig als derzeit einzige zukunftssichere und damit nachhaltige Lösung die Herstellung eines Glasfasersystems notwendig ist. Allein die Glasfaser bietet nach Erläuterung aller fachkundigen Aussagen, die Gewähr dafür, die sich in der Zukunft entwickelnden Datenmengen überhaupt abwickeln zu können. Gleichwohl sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen technikneutrale Betrachtungen notwendig.

 

Dem „Vorbild“ der Ämter Selent/Schlesen und Lütjenburg folgend, kommt dabei eine umfassendere Untersuchung in Form einer Studie für den gesamten Amtsbezirk in Betracht. Diese soll dabei nicht nur die bestehenden Defizite aufzeigen, technische Lösungen und deren Kosten aufzeigen sondern außerdem untersuchen ob eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit gegeben sein könnte.

 

Nach Abstimmung mit dem LLUR würde eine Auftragsvergabe folgendes Leistungsbild beinhalten:

 

-          Nachweis der unzureichenden Breitbandversorgung unter Berücksichtigung etwaiger Ausbauabsichten der Netzbetreiber

-          Darstellung des Bedarfs an Breitbandanschlüssen getrennt nach privaten und gewerblichen Anschlüssen

-          Durchführung einer Interessenbekundung, ob ein Unternehmen die Versorgung ohne Zuschüsse realisieren kann

-          Fachliche Bewertung, ob eine flächendeckende Breitbandförderung im Rahmen der GAK-Förderung realisiert werden kann (Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke und/oder der Verlegung von Leerrohren), alternativ Empfehlung zur die Realisierung von schnellstem Internet (NGA), incl. der jeweiligen geschätzten Kosten und Finanzierungsmodelle hinsichtlich der Technik und des Betriebes

 

Zu unterstreichen ist, dass erst danach und unter Berücksichtigung der Ergebnisse Entscheidungen getroffen werden können, ob und ggf. wie ein weiteres Vorgehen seitens der Gemeinden erfolgt. Die in anderen Bereichen in Rede stehende Gründung von Zweckverbänden ist ebenfalls zurückgestellt worden, da dies nur dann Sinn macht, wenn auch die Chance einer wirtschaftlich vertretbaren oder gewollten Realisierung besteht. Dies kann denklogisch erst nach Vorlage der Studienergebnisse erfolgen.

 

Selbst wenn die Studie zeigen sollte, dass eine Realisierung nicht möglich wäre, würde sie jedenfalls der besseren Argumentation gegenüber Erwartungshaltungen dienen. Denn dann könnten nicht realisierbaren Wünschen konkrete und belastbare Ergebnisse gegenübergestellt werden.

 

Nach den Erfahrungen der Nachbarämter und auf Basis von Abfragen bei Unternehmen ist mit Kosten für die vorbeschriebene Studie von ca. 100.000,-- € zu rechnen. In Vergangenheit standen Fördermittel nicht mehr zur Verfügung, allerdings sollen für die Jahre 2013 und 2014 wieder Fördermittel seitens des Landes bereitgestellt werden. Die entsprechende Richtlinie sieht zwar eine Förderquote bis zu 90 % der förderfähigen Kosten vor, ob diese aber auch realisiert werden kann, ist fraglich. Jedenfalls darf nach ersten Gesprächen mit dem LLUR und dem zuständigen Ministerium berechtigte Hoffnung mitgeteilt werden, dass dem Grunde nach ein Zuschuss erfolgen kann, der sich nach ersten Aussagen in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten( netto) bewegen kann.

 

Letztlich hat aber der Hauptausschuss des Amtes angesichts der Bedeutung des Breitbandes für die Zukunft  einheitlich die Auffassung vertreten, diese Thematik auch ohne einen etwaigen Zuschuss zu behandeln.

 

Die Kosten der Studie könnten nach folgendem Modell auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden:

 

Nach Abwägung verschiedener Vor- und Nachteile verschiedenster Berechnungsmöglichkeiten und dem Umstand geschuldet, dass der Nutzen der Studie ebenfalls sehr unterschiedlich ausfallen kann, erscheint eine gleichmäßige Verteilung der nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten auf alle zwanzig Amtsgemeinden die angemessenste Form der Kostenverteilung.

 

Abschließend soll in Ergänzung der Beratungen in der letzten Sitzung des Amtsausschusses noch auf folgenden Umstand hingewiesen werden. Zwar mag punktuell in einzelnen Gemeinden eine nach heutigen Maßstäben ausreichende Breitbandversorgung wahrgenommen werden, allerdings werden einzelne Gemeinden angesichts immenser Kosten und für sich genommen geringe Anschlussquoten kaum in der Lage sein, die Versorgung mit Breitband zu gewährleisten. Nur eine solidarische Haltung mit Blick auf die Entwicklung des gesamten Raumes der Probstei wird, und dann auch für alle Gemeinden, einen Mehrwert für die Entwicklung der Gemeinden und ihrer Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Betriebe gewährleisten können. Erfahrungen aus dem Dänischen Wohld zeigen, dass selbst scheinbar ausreichend versorgte Gemeinden dadurch profitieren, dass die vorhandenen Datenraten im Down- wie Upload erheblich gestiegen sind.

 

Im Ergebnis wird seitens des Arbeitskreises Breitband und der Verwaltung die Durchführung der vorbeschriebenen Studie vorgeschlagen.

 

Es ergäbe sich folgende Verfahrensnotwendigkeit:

 

Seitens jeder einzelnen Gemeinde sind Beschlüsse zur Durchführung der Studie und der Kostentragung notwendig. Unter Hinweis auf die Vorlage PRASD/BV/033/2012 wird die Übertragung der Aufgabe auf das Amt Probstei vorgeschlagen. Im Anschluss an die Beschlüsse der Gemeinden würde das Amt Probstei im Amtsausschuss voraussichtlich im Dezember mit den Haushaltsberatungen entsprechend beschließen.

 

Damit lägen noch in diesem Jahr alle notwendigen Beschlüsse vor und der Beginn der Durchführung der Studie könnte Anfang 2013 erfolgen. Parallel würde eine enge Abstimmung mit dem LLUR erfolgen, um einen Förderantrag zu stellen bzw. Fördermittel zu generieren ohne dabei jedoch die Durchführung der Studie von etwaigen Fördermitteln abhängig zu machen. Eine aktive Beteiligung des Breitbandkompetenzzentrums des Landes Schleswig-Holstein ist dabei ohnehin selbstverständlich.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Prasdorf beschließt die „Durchführung einer Studie zur Förderung der Breitbandversorgung für die Gemeinden des Amtes Probstei als Grundlage weitergehender Entscheidungen einer Planung einer flächendeckenden und zukunftsfähigen Breitbandversorgung“. Dabei sollen neben Bedarfen insbesondere die technischen Anforderungen zur Erstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung hinsichtlich der Kosten und der wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten geprüft und dargestellt werden.

 

Weitergehende Entscheidungen z.B. Vorbereitung von Ausschreibungen zur Herstellung, Entscheidungen zur Gründung eines Zweckverbandes etc. erfolgen ggfs. nach Vorlage der Ergebnisse der Studie.