Betreff
I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2012 Gemeindebetrieb - Beratung und Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/627/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Plön hat die Genehmigung des I. Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2012 des Gemeindebetriebes Ostseebad Laboe versagt. Dies begründet sich in den für die Umsetzung des Projektes Attraktivitätssteigerung Hafenumfeld/Rosengarten eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen. Vor einiger Genehmigung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die jährliche Haushaltslage der Gemeinde in einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsberechnung darzulegen.

 

Im I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2012 war geplant, nach Vorliegen des Förderbescheides mit der Umsetzung des Projektes zu beginnen, die Umsetzungsplanung auf den Weg zu bringen und die Leistungen auszuschreiben. Hierzu musste die Bereitstellung der Wirtschaftsmittel abgesichert sein.

 

Da der Förderbescheid bis zum 9.11.2012 noch nicht vorlag, wird im Jahr 2012 aus zeitlichen Gründen kein Auftrag für die weitere Projektrealisierung ausgelöst. Somit bedarf es entgegen der Planung im I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan keiner Verpflichtungsermächtigungen für 2013.

 

Nunmehr ist das Gesamtvorhaben im Entwurf des Wirtschaftsplans des Gemeindebetriebes für 2013 eingeplant. Dieser wird der Kommunalaufsicht nach Beschlussfassung durch die gemeindlichen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die im 1. Nachtrag ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen kommunalaufsichtlich nicht genehmigt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen dürfen mithin nicht in Anspruch genommen werden. Ansonsten behalten alle anderen Daten des I. Nachtrags Bestand.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausfertigung und Bekanntmachung des 1. Nachtrags wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Bekanntmachung einen Hinweis auf die Nichtgenehmigung der Verpflichtungsermächtigung enthält.