Betreff
Niederschlagswasserbeseitigungssatzung - Beschlussfassung
Vorlage
KROKA/BV/025/2012
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ist die Gemeinde auf ihrem Gebiet für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und dazu verpflichtet (Abwasserbeseitigungspflicht).

Sie betreibt nach Maßgabe dieser Satzung eine selbständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers als öffentliche Einrichtung. 


Anlagenverzeichnis:

 

-1-  Niederschlagswasserbeseitigungsatzung


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Krokau.