Sachverhalt:
Die Gemeinde Köhn hat am 27.01.2011 einen
Vertrag mit dem Zweckverband Ostholstein geschlossen, in dem die Gemeinde dem
Zweckverband die Aufgabe der Zentralen Schmutzwasserbeseitigung einschließlich
des Satzungsrechts für das gesamte Gemeindegebiet übertragen hat.
„Übertragen ist die Aufgabe für die Zentrale
Schmutzwasserbeseitigung in dem in § 31 Landeswassergesetz (LWG) festgelegten
Umfang. Die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht Gegenstand der
Aufgabenübertragung. Die Straßenentwässerung bleibt Aufgabe der Gemeinde,
soweit sie Baulastträgerin ist“ (siehe auch § 3 Aufgabenumfang, Ziffer 2 des Vertrages vom 27.01.2011).
Nach dem
Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ist die Gemeinde auf ihrem
Gebiet für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und dazu verpflichtet
(Abwasserbeseitigungspflicht).
Sie
betreibt nach Maßgabe dieser Satzung eine selbständige Einrichtung zur
zentralen Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers als
öffentliche Einrichtung.
Die Satzung über die Beseitigung von
Niederschlagswasser ist wiederum die Grundlage für die
Niederschlagswassergebührensatzung.
Anlagenverzeichnis:
-1- Niederschlagswasserbeseitigungsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Köhn.