Betreff
Niederschlagswasserbeseitigungssatzung - Beschlussfassung
Vorlage
KÖHN/BV/069/2012
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Köhn hat am 27.01.2011 einen Vertrag mit dem Zweckverband Ostholstein geschlossen, in dem die Gemeinde dem Zweckverband die Aufgabe der Zentralen Schmutzwasserbeseitigung einschließlich des Satzungsrechts für das gesamte Gemeindegebiet übertragen hat.

 

„Übertragen ist die Aufgabe für die Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in dem in § 31 Landeswassergesetz (LWG) festgelegten Umfang. Die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht Gegenstand der Aufgabenübertragung. Die Straßenentwässerung bleibt Aufgabe der Gemeinde, soweit sie Baulastträgerin ist“ (siehe auch § 3 Aufgabenumfang,  Ziffer 2 des Vertrages vom 27.01.2011).

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ist die Gemeinde auf ihrem Gebiet für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und dazu verpflichtet (Abwasserbeseitigungspflicht).

Sie betreibt nach Maßgabe dieser Satzung eine selbständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers als öffentliche Einrichtung.

 

Die Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser ist wiederum die Grundlage für die Niederschlagswassergebührensatzung.


Anlagenverzeichnis:

 

-1-  Niederschlagswasserbeseitigungsatzung


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Köhn.