Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
SCHÖN/BV/405/2012
Aktenzeichen
III.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat nach Vorberatung im Sozialausschuss in ihrer Sitzung vom 30.06.2011 beschlossen, die Inanspruchnahme von Kindertagespflege durch Schönberger Kinder mit 1,30 € pro Betreuungsstunde zunächst befristet bis zum 31.12.2012 zu fördern.

 

Wenn diese Förderung fortgesetzt werden soll, ist hierüber eine rechtzeitige Beschlussfassung in den zuständigen Gremien und die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Schönberg erforderlich.

 

Kindertagespflege wird von den Eltern insbesondere für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Diese Altersgruppe erlangt zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, verbunden mit einem Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern zwischen Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

 

Die Bedarfsplanung für die Versorgung von Kindern unter 3 Jahren aus Schönberg, die in der Sitzung des Sozialausschusses vom 17.04.2011 Gegenstand der Beratung war, geht sowohl von der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten unter Einrechnung des Anbaues einer Krippengruppe beim AWO Kinderhaus als auch von der Inanspruchnahme von Kindertagespflege aus, um die geforderte Mindestversorgung von 35 % der Kinder dieser Altersgruppe zu erreichen.

 

Die Analyse der z.Zt. gewährten laufenden Zuwendungen an Schönberger Eltern zur Förderung der Kindertagespflege von insgesamt 15 Kindern, die jedoch nicht alle das gesamte Jahr Förderung beanspruchen, ergibt durchschnittliche monatliche Zahlungen von 116,20 € für hochgerechnet insgesamt 140 Zuschussmonate für das gesamte Jahr 2012 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 16.268,00 €. Für das Jahr 2013 sollte ggf. mindestens der gleiche Betrag etatisiert werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Förderung der Kindertagespflege entsprechend der bisherigen Beschlussfassung unbefristet weiter bereit zu stellen und im Haushalt des Jahres 2013 16.300,00 € für diesen Zweck zu etatisieren..