Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße" hier: erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/076/2012
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 11 fand in der Zeit vom 08.02.2012 – 09.03.2012 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen wurden von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst. Weitere Erläuterungen dazu erfolgen während der Sitzung.

 

Aus der bisherigen Prüfung der Stellungnahmen ergeben sich Änderungen der Planung die die Grundzüge der Planung berühren und somit zu einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange führt. Die erneute Offenlegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Die Stellungnahmen können dann auch nur zu diesen ergänzten und veränderten Inhalten abgegeben werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Entwurf des B-Planes Nr. 11

-          Begründung

-          Schallschutzgutachten für die Errichtung einer Wohnanlage für Ältere in Probsteierhagen (Az.: 501/09)

-          Schallgutachten für eine geplante Pflege- und Wohnanlage für Senioren in Probsteierhagen (Az.: 801/07)

-          Schallgutachten für eine geplante Pflege- und Wohnanlage für Senioren in Probsteierhagen –Ergänzung Nr. 1 zum Gutachten 801/07 vom 08.10.2007- (Az.: 408/12)

-          Artenschutzrechtliche Prüfung

-          eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. der vorliegenden Zusammenstellung


Beschlussvorschlag:

 

1.1  Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung.

 

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

1.2 Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 11 für das Gebiet „nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung/mit folgenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung, das Schallschutzgutachten für die Errichtung einer Wohnanlage für Ältere in Probsteierhagen (Az.: 501/09), das Schallgutachten für eine geplante Pflege- und Wohnanlage für Senioren in Probsteierhagen (Az.: 801/07), das Schallgutachten für eine geplante Pflege- und Wohnanlage für Senioren in Probsteierhagen –Ergänzung Nr. 1 zum Gutachten 801/07 vom 08.10.2007- (Az.: 408/12) und die Artenschutzrechtliche Prüfung sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.