Betreff
Genehmigung und Kenntnisnahme der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2025 gem. § 82 Gemeindeordnung (GO)
Vorlage
LUTTE/BV/0114/2026
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Diese sind lediglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 1.000 EUR sind von der Gemeindevertretung zu genehmigen.

Wie den beigefügten Übersichten zu entnehmen ist, sind Haushaltsüberschreitungen entstanden, die sowohl zu genehmigen sind, als auch zur Kenntnis genommen werden müssen. Die einzelnen Positionen sind entsprechend dargelegt.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan aus dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 23.943,53 EUR sowie aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 16.018,41 EUR werden genehmigt und die Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan aus dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.374,54 EUR sowie aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 3.321,41 EUR werden zur Kenntnis genommen