Sachverhalt:
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder
Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach
§ 82 GO erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die Genehmigung der
Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Diese sind lediglich zur
Kenntnisnahme vorzulegen.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen über 1.000 EUR sind von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Wie den beigefügten Übersichten zu entnehmen ist, sind
Haushaltsüberschreitungen entstanden, die sowohl zu genehmigen sind, als auch
zur Kenntnis genommen werden müssen. Die einzelnen Positionen sind entsprechend
dargelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan aus dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 23.943,53 EUR sowie aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 16.018,41 EUR werden genehmigt und die Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan aus dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.374,54 EUR sowie aus dem Finanzplan des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 3.321,41 EUR werden zur Kenntnis genommen
