Sachverhalt:
Gem.
§ 92 Gemeindeordnung (GO) ist der doppische Jahresabschluss von einem Ausschuss
der Gemeindevertretung zu prüfen, wenn in der Gemeinde kein
Rechnungsprüfungsamt besteht. Es soll festgestellt werden, ob der Haushaltsplan
eingehalten worden ist, die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig belegt worden sind, bei den Erträgen und Aufwendungen, Ein-
und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den
geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und Schulden richtig
nachgewiesen worden sind, der Anhang zum Jahresabschluss (§ 51
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)) und der Lagebericht (§ 52 GemHVO)
vollständig und richtig sind. Hierbei kann der Ausschuss die Prüfung nach seinem
pflichtgemäßen Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner
Prüfungsunterlagen verzichten.
Gem.
§ 91 Abs. 1 GO ist der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung,
der Finanzrechnung, deren Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nach § 51
GemHVO. Außerdem ist ihm ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen.
Gem.
§ 92 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) beschließt die
Gemeindevertretung nach erfolgter Prüfung durch den entsprechenden
Fachausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Umsetzung des
Beschlusses erfolgt dann wiederum im Rahmen der Bilanz des folgenden Jahres.
Zum Jahresabschluss 2025 ist folgendes auszuführen (Auszug
aus dem Lagebericht):
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 1.732,19 €, der gegenüber dem Plan um 6.767,81 € schlechter
ausgefallen ist (lt. HH-Planung Jahresüberschuss in Höhe von 8.500 €), wird in
der Bilanz unter der Position 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
ausgewiesen.
Die Liquidität hat sich von – 41.515,47 € auf + 17.031,57 €
zum 31.12.2025 verbessert. Der Schuldenstand der Gemeinde aus Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen beläuft sich zum 31.12.2025 lt.
Saldenbestätigung der Banken auf 566.810,41 €.
Beschlussvorschlag:
a)
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung:
- Den Jahresabschluss 2025 mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.732,19 € festzustellen.
- Den Jahresüberschuss der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
b) Gemeindevertretung:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
- Der Jahresabschluss 2025
wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.732,19 €
festgestellt.
Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt
