Betreff
Jahresabschluss 2025
Vorlage
LUTTE/BV/0113/2026
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 92 Gemeindeordnung (GO) ist der doppische Jahresabschluss von einem Ausschuss der Gemeindevertretung zu prüfen, wenn in der Gemeinde kein Rechnungsprüfungsamt besteht. Es soll festgestellt werden, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist, die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig belegt worden sind, bei den Erträgen und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und Schulden richtig nachgewiesen worden sind, der Anhang zum Jahresabschluss (§ 51 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)) und der Lagebericht (§ 52 GemHVO) vollständig und richtig sind. Hierbei kann der Ausschuss die Prüfung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

Gem. § 91 Abs. 1 GO ist der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, deren Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nach § 51 GemHVO. Außerdem ist ihm ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen.

Gem. § 92 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) beschließt die Gemeindevertretung nach erfolgter Prüfung durch den entsprechenden Fachausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt dann wiederum im Rahmen der Bilanz des folgenden Jahres.

Zum Jahresabschluss 2025 ist folgendes auszuführen (Auszug aus dem Lagebericht):

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.732,19 €, der gegenüber dem Plan um 6.767,81 € schlechter ausgefallen ist (lt. HH-Planung Jahresüberschuss in Höhe von 8.500 €), wird in der Bilanz unter der Position 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ausgewiesen.

Die Liquidität hat sich von – 41.515,47 € auf + 17.031,57 € zum 31.12.2025 verbessert. Der Schuldenstand der Gemeinde aus Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen beläuft sich zum 31.12.2025 lt. Saldenbestätigung der Banken auf 566.810,41 €.


Beschlussvorschlag:

a) Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

  1. Den Jahresabschluss 2025 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.732,19 € festzustellen.
  2. Den Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

b) Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2025 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.732,19 € festgestellt.

Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt