Sachverhalt:
Gem.
§ 92 Gemeindeordnung (GO) ist der doppische Jahresabschluss von einem Ausschuss
der Gemeindevertretung zu prüfen, wenn in der Gemeinde kein
Rechnungsprüfungsamt besteht. Es soll festgestellt werden, ob der Haushaltsplan
eingehalten worden ist, die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig belegt worden sind, bei den Erträgen und Aufwendungen, Ein-
und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den
geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und Schulden richtig
nachgewiesen worden sind, der Anhang zum Jahresabschluss (§ 51
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)) und der Lagebericht (§ 52 GemHVO)
vollständig und richtig sind. Hierbei kann der Ausschuss die Prüfung nach seinem
pflichtgemäßen Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner
Prüfungsunterlagen verzichten.
Gem.
§ 91 Abs. 1 GO ist der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung,
der Finanzrechnung, deren Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nach § 51
GemHVO. Außerdem ist ihm ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen.
Gem.
§ 92 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) beschließt die
Gemeindevertretung nach erfolgter Prüfung durch den entsprechenden
Fachausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Umsetzung des
Beschlusses erfolgt dann wiederum im Rahmen der Bilanz des folgenden Jahres.
Zum Jahresabschluss 2025 ist folgendes auszuführen (Auszug
aus dem Lagebericht):
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.280,48 €, der gegenüber dem Plan um 11.519,52 €
besser ausgefallen ist (lt. HH-Planung Jahresfehlbetrag in Höhe von – 62.800
€), wurde durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Es
konnte somit ein fiktiver Haushaltsausgleich dargestellt werden. Die
Bilanzposition 1.5 „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ weist daher einen Wert
von 0,00 € aus.
Die Liquidität hat sich von 334.869,64 € zum 01.01.2025 auf 187.068,41 € zum 31.12.2025 verringert. Die Gemeinde Passade ist weiterhin schuldenfrei.
Beschlussvorschlag:
a) Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
der Gemeindevertretung:
- Den
Jahresabschluss 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.280,48 €
festzustellen.
- Der
Jahresfehlbetrag wurde durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in
selbiger Höhe ausgeglichen und somit ein fiktiver Haushaltsausgleich
herbeigeführt.
b) Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
- Der
Jahresabschluss 2025 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.280,48
€ festgestellt.
- Der
Jahresfehlbetrag wurde durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in
selbiger Höhe ausgeglichen und somit ein fiktiver Haushaltsausgleich
herbeigeführt.
