Betreff
Jahresabschluss 2025
Vorlage
PASSA/BV/0117/2026
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 92 Gemeindeordnung (GO) ist der doppische Jahresabschluss von einem Ausschuss der Gemeindevertretung zu prüfen, wenn in der Gemeinde kein Rechnungsprüfungsamt besteht. Es soll festgestellt werden, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist, die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig belegt worden sind, bei den Erträgen und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und Schulden richtig nachgewiesen worden sind, der Anhang zum Jahresabschluss (§ 51 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)) und der Lagebericht (§ 52 GemHVO) vollständig und richtig sind. Hierbei kann der Ausschuss die Prüfung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

Gem. § 91 Abs. 1 GO ist der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, deren Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nach § 51 GemHVO. Außerdem ist ihm ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen.

Gem. § 92 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) beschließt die Gemeindevertretung nach erfolgter Prüfung durch den entsprechenden Fachausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt dann wiederum im Rahmen der Bilanz des folgenden Jahres.

Zum Jahresabschluss 2025 ist folgendes auszuführen (Auszug aus dem Lagebericht):

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.280,48 €, der gegenüber dem Plan um 11.519,52 € besser ausgefallen ist (lt. HH-Planung Jahresfehlbetrag in Höhe von – 62.800 €), wurde durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Es konnte somit ein fiktiver Haushaltsausgleich dargestellt werden. Die Bilanzposition 1.5 „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ weist daher einen Wert von 0,00 € aus.

Die Liquidität hat sich von 334.869,64 € zum 01.01.2025 auf 187.068,41 € zum 31.12.2025 verringert. Die Gemeinde Passade ist weiterhin schuldenfrei.


Beschlussvorschlag:

a) Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

  1. Den Jahresabschluss 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.280,48 € festzustellen.
  2. Der Jahresfehlbetrag wurde durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in selbiger Höhe ausgeglichen und somit ein fiktiver Haushaltsausgleich herbeigeführt.

b) Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2025 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.280,48 € festgestellt.

  1. Der Jahresfehlbetrag wurde durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in selbiger Höhe ausgeglichen und somit ein fiktiver Haushaltsausgleich herbeigeführt.