Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012
Vorlage
FAHRE/BV/032/2012
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 217.000 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 86.100 €.

 

Für die Sanierung der Schmutzwasserleitungen im Rahmen der SüVo sind Kreditaufnahmen in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Darüber hinaus sind für die Umstellung auf Digitalfunk der Feuerwehr Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.000 € vorgesehen. Kassenwirksam werden diese Ausgaben voraussichtlich im Jahr 2015.

Der Gesamtbetrag der Kredite bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, da der Haushalt des Haushaltsjahres 2010 nicht ausgeglichen war.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer ändern sich nicht.

 

Neu eingefügt in die Haushaltssatzung wird ein § 3. Die Ausgaben eines Unterabschnittes, die sachlich eng zusammengehören, werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit reduzieren sich die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

 

Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 sowie das Investitionsprogramm entsprechend des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für Gemeindevertretung:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.