Betreff
Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Marina Wendtorf" Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
WENDT/BV/061/2012
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendtorf hat in Ihrer Sitzung am 15. April 2008 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Marina Wendtorf“ beschlossen.

Die nach dem BauGB vorgesehenen frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt.

Nächster Schritt ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

Nähere Erläuterungen folgen während der Sitzung.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Marina Wendtorf“, die Begründung, der Gestaltungsplan (Stand 31.5.12), der Umweltbericht vom 24.5.12 als selbständiger Teil der Begründung, der Grünordnerischer Fachbeitrag vom 24.5.12 als Teil des Umweltberichtes, die Faunistische Kartierung und Potentialabschätzung Artenschutzbericht vom 22.6.08, aktualisiert 23.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das FFF-Gebiet DE 1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ vom 21.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ vom 21.6.11 und das schalltechnische Gutachten vom 25.7.11 werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes, die Begründung, der Gestaltungsplan (Stand 31.5.12), der Umweltbericht vom 24.5.12 als selbständiger Teil der Begründung, der Grünordnerischer Fachbeitrag vom 24.5.12 als Teil des Umweltberichtes, die Faunistische Kartierung und Potentialabschätzung Artenschutzbericht vom 22.6.08, aktualisiert 23.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das FFF-Gebiet DE 1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ vom 21.6.11, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ vom 21.6.11 und das schalltechnische Gutachten vom 25.7.11, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.