Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen und
Ausgaben von jeweils 2.567.800 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen
und Ausgaben von jeweils 545.000 €.
Kreditaufnahmen sind in Höhe von 355.500 €
vorgesehen. Darüber hinaus Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80.000 €.
Der Stellenplan umfasst unveränderte 3,85 Stellen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
werden unverändert festgesetzt.
Neu eingefügt in die Haushaltssatzung wird
ein § 5. Die Ausgaben eines Unterabschnittes, die sachlich eng zusammengehören,
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit reduzieren sich die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben.
Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des
Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012, den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2012 sowie das Investitionsprogramm entsprechend des
vorliegenden Entwurfs zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der
1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.