Betreff
Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Satzung vom 15.12.2004 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen
Vorlage
PROBS/BV/074/2012
Aktenzeichen
II.1.5.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 15.12.2004, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27.10.2011. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 3 Abs. 2 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß aus den von der Gemeinde Probsteierhagen an den Gewässerunterhaltungsverband „Selenter See“ zu entrichtenden Verbandsbeitrag unter Einbeziehung des Verwaltungskostenbeitrages. Einer Verminderung oder Erhöhung des Verbandsbeitrages wird durch Änderung der Gebührensatzung Rechnung getragen.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 6,69 EUR jährlich.

 

Im Jahr 2012 hat sich der an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag stark erhöht, so dass der Unterabschnitt „Gewässerunterhaltung“ im gemeindlichen Haushalt eine Unterdeckung aufweisen wird. Die im Haushaltsjahr 2011 entstandene Unterdeckung ist zudem in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See:             15.309,46 EUR

Verwaltungskosten, lt. aktueller Berechnung                                                           540,99 EUR

Zwischensumme :                                                                                             15.850,45 EUR

Gebührenunterschuss 2011, ein Drittel von 1.422,18 EUR                               474,06 EUR

Zwischensumme:                                                                                              16.324,51 EUR

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                     2.128,00   GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                        7,67 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,98 EUR von bisher 6,69 EUR auf dann 7,67 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als einem Hektar, bei denen satzungsgemäß 2,0 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 1,96 EUR/Jahr ergeben. Für den gemeindlichen Haushalt ließe sich im Falle einer Gebührenanpassung eine Mehreinnahme aus den Gewässerunterhaltungsgebühren in Höhe von 2.085,44 EUR/Jahr erzielen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung vom 15.12.2004 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 10.09.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Probsteierhagen mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 7,67 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.