Betreff
Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 14.12.2010 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/031/2012
Aktenzeichen
II.1.5.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fahren erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 14.12.2010. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 6 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 der Satzung errechnet. Zu den umlagefähigen Kosten gehören satzungsgemäß insbesondere die an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 9,37 EUR jährlich.

 

Im Jahr 2012 hat sich der an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag stark erhöht, so dass der Unterabschnitt „Gewässerunterhaltung“ im gemeindlichen Haushalt eine Unterdeckung aufweisen wird. Die im Haushaltsjahr 2011 entstandene Überdeckung ist dagegen in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See:             4.717,25 EUR

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au

im Vorjahr (ohne Beitragsanteil für den Binnenhochwasserschutz) :            63,00 EUR

Verwaltungskosten, lt. aktueller Berechnung                                                           56,95 EUR

Gebührenüberschuss 2011, ein Drittel von 153,66 EUR                                - 51,22 EUR

Zwischensumme :                                                                                             4.785,98 EUR

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                       427,5 GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                     11,20 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 1,83 EUR von bisher 9,37 EUR auf dann 11,20 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als 5000 qm, bei denen satzungsgemäß eine Gebühreneinheit in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 1,83 EUR/Jahr ergeben. Für den gemeindlichen Haushalt ließe sich im Falle einer Gebührenanpassung eine Mehreinnahme aus den Gewässerunterhaltungsgebühren in Höhe von 782,33 EUR/Jahr erzielen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 14.12.2010 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 06.09.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Fahren mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 11,20 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.