Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Rückübertragung der Aufgabe der Regenwasserbeseitigung vom Amt Probstei auf die Gemeinde Höhndorf
Vorlage
HÖHND/BV/038/2012
Aktenzeichen
II.700.01.02
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Unter dem TOP 13 der Sitzung der Gemeindevertretung Höhndorf (HÖHND/GV/02/2012) am 26.06.2012 wurde der Kämmerer des Amtes Probstei gebeten, den Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Höhndorf in der Angelegenheit zu beraten und eine Kalkulation vorzulegen.

 

Die Gemeinden Fiefbergen und Höhndorf haben vor ewigen Jahren die Aufgabe der Regenwasserbeseitigung auf das Amt übertragen. Derzeit beträgt die Regenwassergebühr 0,39 €/m².

Die Gesamtherstellungskosten der gemeinsamen öffentlichen Einrichtung „Regenwasser“ belaufen sich auf 3.119.964 €. Von diesen Gesamtherstellungskosten entfallen auf Anlagenwerte in der Gemeinde Höhndorf 1.359.404,08 €. Die Regenwasseranlagen in der Gemeinde Höhndorf sind nach den neuesten Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung (SüVo) bereits vollständig im Auftrag des Amtes Probstei saniert worden.

Die Regenwasseranlagen befinden sich somit in einem einwandfreien Zustand. Kreditverpflichtungen gibt es ebenfalls keine.

 

Die gewünschte Gebührenkalkulation ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Im Falle einer Rückübertragung der Aufgabe der Regenwasserbeseitigung auf die Gemeinde Höhndorf würde sich eine Regenwassergebühr von 0,25 €/m² ergeben.

 

Zur Deckung künftiger Sanierungsaufwendungen besteht die Pflicht, aus den erwirtschafteten Abschreibungen entsprechende Rücklagen zu bilden. Bei Amt Probstei wird eine solche Abschreibungsrücklage geführt. Der Stand wird sich per 31.12.2012 auf etwa 85.000 € belaufen. Diese Abschreibungen sind über die Regenwassergebühren und somit nach den versiegelten Flächen erwirtschaftet worden. Insofern liegt es nahe eine Aufteilung dieser Abschreibungsrücklage ebenfalls nach dem Anteil der versiegelten Flächen vorzunehmen. Der Höhndorfer Anteil an diesen Flächen beträgt 57,19 %. Es würde sich ein Anteil für die Gemeinde Höhndorf von etwa 48.611,50 € ergeben, den das Amt an die Gemeinde Höhndorf auszahlen würde. Dieses Geld würde im Haushalt der Gemeinde Höhndorf als separate Sonderrücklage ausgewiesen werden und darf nur für Investitionen für die Regenwasserbeseitigung verwendet werden.

Aus den laufenden Gebühreneinnahmen müsste diese Abschreibungsrücklage jährlich etwa 12.000 € zugeführt werden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung bittet das Amt Probstei um Rückübertragung der Aufgabe der Regenwasserbeseitigung zum 01.01.2013. Das Amt wird ebenfalls gebeten, einen Entwurf einer Regenwassergebührensatzung für die Gemeinde Höhndorf vorzulegen.