Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer
Sitzung am 13.12.2011 (PRASD/GV/03/2011) für den Kalkulationszeitraum
01.01.2012 – 31.12.2012 eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,43 €/m²
beschlossen.
Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 vorgelegt. Nach dieser
Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Regenwassergebühr von 0,50 €/m².
Zur Kalkulation noch folgende Erläuterungen:
Hagener Weg
Im Haushaltsjahr 2012 werden nach derzeitigen
Erkenntnissen Aufwendungen für die Sanierung der Regenwasserleitungen im
Hagener Weg von etwa 100.000 € entstehen. Dieser Betrag ist je zur Hälfte auf
die Grundstücks- und auf die Straßenentwässerung aufzuteilen. Bei einer 2%-igen
Abschreibung erhöhen sich die Abschreibungen um jeweils 1.000 €.
Die Verzinsung ist weiterhin mit 4%
berechnet. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation wäre auch eine Absenkung auf
3% denkbar. Dieses würde sich auf der einen Seite gebührenmindernd auswirken,
allerdings zu Lasten des allgemeinen Haushaltes. Dieser trägt den Kapitaldienst
für laufende Kreditverpflichtungen, die teilweise deutlich über 4% zu tragen
sind.
Einleitungsgebühren Probsteierhagen
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden im
Hagener Weg die Grundstückseigentümer, die ihr Regenwasser ins öffentliche Netz
einleiten, mit einer Gesamtfläche von ca. 6.750 m² zur Regenwassergebühr
herangezogen. Hierfür sind an die Gemeinde Probsteierhagen 0,45 €/m² zu zahlen.
Hinzu kommen Flächen der Straßenentwässerung von 1.448 m².
In der Gebührenkalkulation ist der
Gesamtbetrag von etwa 3.700 € berücksichtigt worden.
Durch die Veranlagung der Flächen im Hagener
Weg erhöhen sich die Leistungseinheiten auf insgesamt 37.900 m².
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer Benutzungsgebühr von 0,50 €/m².
Der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung
der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.