Betreff
Satzungen über die Aufhebung von Veränderungssperren (B-Plan-Gebiete Nr. 58 und 59 für die "Finnenhaussiedlung")
Vorlage
SCHÖN/BV/361/2012
Aktenzeichen
III / B 58 und B 59 (Schönberg)
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung SCHÖN/GV/08/2010 vom 16.12.2010 den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung südlich der Straße Kuhlenkamp beschlossen.

 

In der Sitzung SCHÖN/GV/01/2011 vom 11.01.2011 hatte die Gemeindevertretung darüber hinaus den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gebiet Finnenhaussiedlung nördlich der Straße Kuhlenkamp beschlossen.

 

In einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen einem Grundstückseigentümer im Gebiet des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 58 und dem Kreis Plön wegen der Erteilung einer Baugenehmigung wurde auch die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre inzident durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht überprüft.

 

In seinem Urteil vom 10.05.2012 (Az. 2 A 139/11) führt das erkennende Gericht aus, dass die Wirksamkeit einer bauplanungsrechtlichen Veränderungssperre wesentlich von der Konkretisierung der gemeindlichen Planungsziele im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre abhängt.

 

Das erkennende Gericht stellt damit maßgeblich auf die neuere Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes in seinem Urteil vom 17.02.2011 (Az. 1 KN 12/10) ab.

 

Der Erlass der vorstehend bezeichneten Veränderungssperren steht bedauerlicherweise mit der neueren Rechtsprechung, die erst nach dem Erlass der hier gegenständlichen Veränderungssperren entstanden ist, nicht in Übereinstimmung.

 

Nach den Maßstäben, die die neuere Rechtsprechung anlegt, fehlt es an der erforderlichen Konkretisierung der gemeindlichen Planungsziele im Zeitpunkt des Erlasses der Satzungen über die Veränderungssperren. Unerheblich ist, ob die Gemeinde, wie hier geschehen, ihre planerischen Vorstellungen nach Erlass der Veränderungssperre ausreichend konkretisiert hat, da eine nachträgliche Konkretisierung nicht zur Heilung einer fehlerbehafteten Veränderungssperre führen kann.

 

Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Rechtslage ist es erforderlich, die Satzungen über den Erlass der Veränderungssperren durch eine Aufhebungssatzung aufzuheben, da das Verwaltungsgericht keine Normenverwerfungskompetenz besitzt.

 

In der Anlage befinden sich daher die Entwürfe der entsprechenden Aufhebungssatzungen, die zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

·         Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung „südlich der Straße Kuhlenkamp (Kuhlenkamp 1 bis 27 - ungerade Hausnummern, Hans-Sachs-Straße, Theodor-Storm-Straße, Fritz-Reuter-Straße, Klaus-Groth-Straße, Gorch-Fock-Straße und die Straße Am alten Bahnhof)“

 

·         Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung „nördlich der Straße Kuhlenkamp (Kuhlenkamp 2 c bis 14 - gerade Hausnummern, Günther-Prien-Straße, Hermann-Löns-Weg, Wilhelm-Bauer-Straße und Theodor-Körner-Straße)“


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.        die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung „südlich der Straße Kuhlenkamp (Kuhlenkamp 1 bis 27 - ungerade Hausnummern, Hans-Sachs-Straße, Theodor-Storm-Straße, Fritz-Reuter-Straße, Klaus-Groth-Straße, Gorch-Fock-Straße und die Straße Am alten Bahnhof)“ und

 

2.      die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung „nördlich der Straße Kuhlenkamp (Kuhlenkamp 2 c bis 14 - gerade Hausnummern, Günther-Prien-Straße, Hermann-Löns-Weg, Wilhelm-Bauer-Straße und Theodor-Körner-Straße)“.