Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2012 die Grundsatzentscheidung getroffen, ab 2013 wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister oder eine hauptamtliche Bürgermeisterin zu beschäftigen. Damit einhergehende Detailregelungen (Hauptsatzungsregelung, Entschädigungssatzungsregelung und Stellenausschreibungstext) sind im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten worden.
In der Anlage übersende ich Ihnen einen Entwurf für eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Die Regelung zur Besoldung und Entschädigung der/des hauptamtlichen Bürgermeister/in/s sind auf Anraten der Kommunalaufsicht aus der Hauptsatzung herausgelöst worden, da sie nicht zwingend dort geregelt werden müssen. Eine entsprechende Regelung ist stattdessen in der Entschädigungssatzung vorgenommen worden.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung
zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönberg vom 09.04.1998 in der
vorgelegten Fassung.