Betreff
Einteilung der Wahlkreise im Amt Probstei (ohne Gemeinde Schönberg) für die Gemeinde- und Kreiswahl am 26.05.2013
Vorlage
AMTPR/BV/056/2012
Aktenzeichen
III / KomWahl 2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat aufgrund des § 1 Abs. 2 GKWG durch Beschluss vom 20.03.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 434, Jahrgang 2012) als Wahltag für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)

 

Sonntag, den 26.05.2013

 

bestimmt.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Kommunalwahl ist das GKWG in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 371, Jahrgang 2012), das nach dessen Artikel 14 Satz 1 am 13.04.2012 in Kraft trat, sowie die GKWO in der zur Zeit geltenden Fassung vom 02.12.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 747, Jahrgang 2009).

 

Die Wahl wird durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.

 

Die Gemeinden des Amtes Probstei, ausgenommen die Gemeinde Schönberg, haben von der nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 Satz 1 GKWG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sämtliche Aufgaben der Gemeindewahlleitung auf den Amtsdirektor und sämtliche Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf den Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene zu übertragen, der durch den Amtsausschuss gewählt wurde.

 

Als erste Aufgabe muss der Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Abs. 1 GKWG).

 

Die Anzahl der in den einzelnen Gemeinden zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus § 9 Abs. 1 GKWG.

 

Auf der Basis der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (§ 7 Abs. 3 GKWG) ergibt sich für die Gemeinden des Amtes Probstei per 31.12.2010 die in der Anlage dargestellte Anzahl

 

1.        der unmittelbaren Vertreter/innen und Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)

 

2.        der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG).

 

Bis auf die Gemeinde Laboe bilden alle Gemeinden je einen Wahlkreis. Die Gemeinde Laboe bildet dagegen 5 Wahlkreise.

 

Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ist daher nur für die Gemeinde Laboe vorzunehmen. Bei dieser Einteilung ist § 15 Abs. 2 GKWG zu beachten.

 

Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl.

 

Für die Gemeinde Laboe ergeben sich auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2010 folgende Beschränkungen:

 

 

Für die Bildung der 5 Wahlkreise innerhalb der Gemeinde Laboe wird vorgeschlagen, die anlässlich der Kommunalwahl 2008 durch den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Laboe in seiner Sitzung vom 30.08.2007 zugeschnittenen Wahlkreise nur geringfügig zu verändern.

 

Nach der bisherigen Einteilung ist der Wahlkreis 1 „Ehrenmal/Wulffsche Koppel“ mit 1.254 Einwohner/innen um 2 Einwohner/innen zu groß. Daher ist die bisherige Wahlkreiseinteilung zu verändern. Die Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden (§ 15 Abs. 3 Satz 1 GKWG). Dieser Grundsatz wird durch die vorgeschlagene neue Einteilung gemäß Anlage berücksichtigt.

 

Die Straße Katzbek wird bis zur Einmündung der Straße Promenadenweg dem Wahlkreis 2 „Unterdorf/Hafengebiet“ zugeordnet, so dass der Katzbek mit den Hausnummern 2, 4 und 11 zum Wahlkreis 2 gehört. Alle Grundstücke hinter der Einmündung des Promenadenweges verbleiben beim bisherigen Wahlkreis 1 „Ehrenmal/Wulffsche Koppel“. Die Wahlkreise 1 und 2 bilden so eine zusammenhängende Einheit.


Anlagenverzeichnis:

 

·         Fortgeschriebene Bevölkerungszahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein per 31.12.2010 für die Gemeinden des Amtes Probstei

 

·         Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

·         Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

·         Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Laboe


Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf und Wisch bilden jeweils einen Wahlkreis.

 

2.        Die Gemeinde Laboe wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Laboe werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage AMTPR/BV/056/2012 gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

3.        Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekannt zu machen.