Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet "südlich der Landesstraße 165 und östlich anschließend an die vorhandene Bebauung der Straßen Ketelshufe und Hafergang" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Vorlage
SCHÖN/BV/353/2012
Aktenzeichen
III / Schönberg B 48 (2. Änderung)
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung SCHÖN/GV/05/2011 vom 30.06.2011 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich anschließend an die vorhandene Bebauung der Straßen Ketelshufe und Hafergang“ gefasst.

 

Der nun zur Beratung vorgelegte Entwurf des beauftragten Planungsbüros B2K berücksichtigt das Vorkonzept in dessen Variante 1 c (vgl. hierzu Beschluss des BVA in seiner Sitzung SCHÖN/BA/09/2011 vom 29.06.2011).

 

Die angestrebte Planänderung sieht vor, eine größere Anzahl von Einzelhäusern zu erlauben. Daraus ergibt sich, dass die Grundstücke kleiner ausfallen werden. Eine Erweiterung des Angebots an Parkplätzen ist dann die Folge.

 

Auf Anregung der BEV GmbH sollen in einem Teilbereich des Plangebietes auch Vorhaben im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes) zulässig sein.

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 der Gemeinde Schönberg wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Variante 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung vom 27.12.2011 bis 10.01.2012 im Amt Probstei. Es sind keine Stellungnahmen von privaten Personen eingegangen.

 

Von dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen. Die durch §§ 1 und 1 a sowie 2 und 2 a BauGB geforderten Umweltprüfung (UP) mit abschließendem Umweltbericht ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.


Anlagenverzeichnis:

 

·        Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich anschließend an die vorhandene Bebauung der Straßen Ketelshufe und Hafergang“ (Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text)

 

·        Begründung


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich anschließend an die vorhandene Bebauung der Straßen Ketelshufe und Hafergang“ sowie dessen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.