Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/346/2012 ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9/10 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2011 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2011 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 112.438,74 EUR (= 1,22 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 79.235,39 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 33.203,35 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 2.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung bereits am 20.09.2011 gesondert eine überplanmäßige Ausgabe bei HHST 7900.71500 (Verlustzuweisung an den Tourist-Service) i.H.v. 2.501,59 EUR genehmigt hatte.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen verblieben beim Jahresabschluss 2011 noch folgende genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben:
HHST |
Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
1300.50000 |
Unterhaltungskosten
(Feuerwehr) |
3.332,85 EUR |
insbesondere
im Zusammen-hang mit Elektro- und Sanitärarbeiten sowie für Reparatur von
Regenfallrohren |
1300.52000 |
Geräte und Ausstattung
(Feuerwehr) |
8.473,77 EUR |
vor
allem aufgrund der (Ersatz-) Beschaffung von Rettungs-gerätesätzen für 2
Fahrzeuge und von 2 Hebekissen |
1300.55000 |
Haltung der Fahrzeuge
(Feuerwehr) |
10.982,70 EUR |
Heizungsaustausch
bei 3 Fahrzeugen (5.230,68 EUR), Reparatur an der Drehleiter (4.971,30 EUR)
sowie Sicherheitsprüfungen (bzw. HU) an mehreren Fahrzeugen |
1300.56000 |
Unterhaltung Uniformen /
Schutzkleidung (Feuerwehr) |
9.311,51 EUR |
Erforderliche
Erneuerung von Einsatzschutzkleidung/-zubehör |
2000.67230 |
Schulkostenbeiträge an
Förderzentren |
6.945,94 EUR |
Erhöhung
des Beitragssatzes je Schüler/in (und Anstieg der Schülerzahl) |
6700.51000 |
Unterhaltungskosten
(Straßenbeleuchtung) |
3.464,45 EUR |
Reparaturarbeiten
am Beleuchtungsnetz (Marktplatz / Bramhorst) sowie Austausch von
Lampenschirmen |
7710.55000 |
Haltung der Fahrzeuge
(Bauhof) |
2.546,21 EUR |
insbesondere
aufgrund einer notwendigen Reparatur des UNIMOG (Schäden an der
Hydraulikanlage usw.) |
9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
21.055,61 EUR |
Entsprechend
der Mehrein-nahmen aus der Gewerbesteuer |
1300.93500 |
Erwerb beweglichen
Vermögens (Feuerwehr) |
20.410,73 EUR |
Beschaffung
sog. Lungen-automaten sowie Beschaffung weiterer Ausrüstungsgegen-stände für
die Feuerwehr / das Haus der Sicherheit (die FFW Schönberg hat sich
mit 4.223,19 € an den Mehrkosten beteiligt – s. HHST 1300.36200) |
6300.96060 |
Sanierung der
Wirtschaftswege |
12.792,62 EUR |
Mehrkosten
für die Sanierung des Moorredder zwischen Strandstraße und Holzredder |
|
SUMME
: |
99.316,39 EUR |
|
Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2011 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 mit einem Gesamtbetrag von 99.316,39 EUR zu genehmigen.