Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2011 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/347/2012
Aktenzeichen
II.1 - 16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/346/2012 ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9/10 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2011 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2011 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 112.438,74 EUR (= 1,22 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 79.235,39 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 33.203,35 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 2.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung bereits am 20.09.2011 gesondert eine überplanmäßige Ausgabe bei HHST 7900.71500 (Verlustzuweisung an den Tourist-Service) i.H.v. 2.501,59 EUR genehmigt hatte.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen verblieben beim Jahresabschluss 2011 noch folgende genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben:

 

HHST

 

Bezeichnung

Betrag

Erläuterung

1300.50000

Unterhaltungskosten (Feuerwehr)

3.332,85 EUR

insbesondere im Zusammen-hang mit Elektro- und Sanitärarbeiten sowie für Reparatur von Regenfallrohren

1300.52000

Geräte und Ausstattung (Feuerwehr)

8.473,77 EUR

vor allem aufgrund der (Ersatz-) Beschaffung von Rettungs-gerätesätzen für 2 Fahrzeuge und von 2 Hebekissen

1300.55000

Haltung der Fahrzeuge (Feuerwehr)

10.982,70 EUR

Heizungsaustausch bei 3 Fahrzeugen (5.230,68 EUR), Reparatur an der Drehleiter (4.971,30 EUR) sowie Sicherheitsprüfungen (bzw. HU) an mehreren Fahrzeugen

1300.56000

Unterhaltung Uniformen / Schutzkleidung (Feuerwehr)

9.311,51 EUR

Erforderliche Erneuerung von Einsatzschutzkleidung/-zubehör

2000.67230

Schulkostenbeiträge an Förderzentren

6.945,94 EUR

Erhöhung des Beitragssatzes je Schüler/in (und Anstieg der Schülerzahl)

6700.51000

Unterhaltungskosten (Straßenbeleuchtung)

3.464,45 EUR

Reparaturarbeiten am Beleuchtungsnetz (Marktplatz / Bramhorst) sowie Austausch von Lampenschirmen

7710.55000

Haltung der Fahrzeuge (Bauhof)

2.546,21 EUR

insbesondere aufgrund einer notwendigen Reparatur des UNIMOG (Schäden an der Hydraulikanlage usw.)

9000.81000

Gewerbesteuerumlage

21.055,61 EUR

Entsprechend der Mehrein-nahmen aus der Gewerbesteuer

1300.93500

Erwerb beweglichen Vermögens (Feuerwehr)

20.410,73 EUR

Beschaffung sog. Lungen-automaten sowie Beschaffung weiterer Ausrüstungsgegen-stände für die Feuerwehr / das Haus der Sicherheit (die FFW Schönberg hat sich mit 4.223,19 € an den Mehrkosten beteiligt – s. HHST 1300.36200)

6300.96060

Sanierung der Wirtschaftswege

12.792,62 EUR

Mehrkosten für die Sanierung des Moorredder zwischen Strandstraße und Holzredder

 

 

SUMME :

 

99.316,39 EUR

 

 

Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2011 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 mit einem Gesamtbetrag von 99.316,39 EUR zu genehmigen.