Sachverhalt:
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für jedes Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres bzw. bereits
ab Geburt wenn die Eltern z.B. berufstätig sind, stellt der Kreis Plön in
Kooperation mit den Städten und Ämtern im Kreis eine
Kindertagesstättenbedarfsplanung mit besonderem Augenmerk auf die Versorgung
der unter 3 jährigen Kinder auf.
Die Datenbasis liegt nun als Grundlage für
die weitere Planung, die der Kreis Plön in enger Kooperation mit den Gemeinden
vornehmen will, vor. Sie ist dieser Vorlage für den Bereich der Gemeinde
Schönberg und ihrem Umland beigefügt, dazu gehört auch eine erste Analyse des
Soll / Ist Vergleiches und seiner Entwicklung in den nächsten Jahren. Außerdem
ist die Lage für den gesamten Amtsbereich dargestellt.
Mit dem ebenfalls beigefügten Anschreiben des
Kreises vom 13.2.2012 werden Abstimmungsgespräche mit den Gemeinden und ihren
Ämtern zur Abstimmung weiterer Ausbaumaßnahmen angekündigt. Die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der dem Amt Probstei angehörenden
Gemeinden sind zu einem solchen Termin für den 16.4.2012 eingeladen. In der
Sitzung des Sozialausschusses wird über die Gesprächsinhalte und Ergebnisse
informiert.
Auf der Grundlage der vorliegenden Daten und
den Ergebnissen des Abstimmungsgespräches mit dem Kreis Plön, wird der
Sozialausschuss um eine empfehlende Beschlussfassung an die Gemeindevertretung
zur Maßnahmenfestlegung im Bereich der Entwicklung des
Kinderbetreuungsangebotes in Schönberg gebeten.