Sachverhalt:
Das
Amt Probstei (Amt) betreibt für die amtsangehörigen Gemeinden
Barsbek,
Bendfeld, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Krokau, Krummbek, Passade, Prasdorf,
Probsteierhagen, Stakendorf, Stoltenberg und Wisch
die
unschädliche Beseitigung des in den Grundstücksabwasseranlagen
(Haus-/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) gesammelten
Abwassers (dezentrale Abwasserbeseitigung) als öffentliche Einrichtung.
Die bisherige Abwasseranlagensatzung musste aufgrund ihres
Alters erneuert werden.
Die Gebühren wurden angepasst und inhaltlich überprüft.
Da lediglich die oben genannten Gemeinden diese Aufgabe gemäß § 5 Abs. 1 AO auf das Amt Probstei übertragen haben, sind auch nur deren Vertreter zur Beschlussfassung aufgefordert.
Anlagenverzeichnis:
- 1- Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die vorliegende Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des Amtes Probstei.