Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2011 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2011 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
331.040,51 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
336.351,69 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan
|
Haushaltsrechnung
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
265.000 € |
263.089,53 € |
|
Soll-Ausgaben: |
265.000 € |
268.400,71 € |
|
|
Vermögenshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
67.900,00 € |
67.950,98 € |
|
Soll-Sausgaben: |
67.900,00 € |
67.950,98 € |
|
Im Vergleich zu den
Ansätzen des Haushaltsplanes 2011 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverschlechterung in Höhe von insgesamt 5.409,72 EUR, die sich wie
folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage wurde mit der Jahresrechnung 2011 vollständig aufgelöst.
Die Jahresrechnung 2011 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 8.214,84 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2011 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2011.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 8.214,84 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.