Betreff
Verkehrsentwicklungsplan 2010 - Beratung über die Umsetzung
Vorlage
LABOE/BV/520/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 beschlossen die Verwaltung zu beauftragen für die Maßnahmen Optimierung der Parkplatzgliederung „Steinkampberg“ (P4.1), die Umgestaltung des Parkplatzes „Aukrog“ (P7) und die Sanierung und Erweiterung der Parkplatzanlage „Buerbarg“ (P3) die Umsetzung zu prüfen und die Kosten zu ermitteln.

 

1. Parkplatz Steinkampberg

 

Der Parkplatz wurde im Jahr 2006 geplant und gebaut. Bei der Erschließung der Fläche und der Aufstellung der Fahrzeuge wurde die wirtschaftlichste Lösung gewählt, um die größtmögliche Anzahl an Fahrzeugen unterbringen zu können. Auf Wunsch der Gemeinde wurde aus Kostengründen die Fläche seinerzeit wassergebunden hergestellt. Das hat zur Folge, dass eine genaue Markierung der einzelnen Stellflächen nicht möglich ist und diese daher nicht immer optimal beparkt werden. Weiterhin musste das auf der Fläche anfallende Regenwasser versickern und eine Ecke der Fläche als Sickerfläche entsprechend hergerichtet werden, die daher nicht als Parkfläche dienen kann.

 

Eine Optimierung der Fläche im derzeitigen Zustand ist nicht möglich.

 

Bei einer Befestigung des Parkplatzes mit Pflaster oder Asphalt wäre ein Anschluss der versiegelten Flächen an die Regenwasserkanalisation erforderlich. Dann könnten ca. 8 zusätzliche Parkplätze entstehen. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme erscheint auch ohne genaue Prüfung fraglich.

 

Eine größere Ausnutzung der Fläche wäre durch den Bau eines Parkdecks möglich.

 

 

2. Parkplatz Aukrog

 

Die wassergebundene Fläche ist bisher im Flächennutzungsplan der Gemeinde nicht als Parkplatz ausgewiesen. Danach handelt es sich um eine Grünfläche. Eine Umgestaltung setzt voraus, dass eine verkehrsrechtlich, baurechtlich und naturschutzrechtlich genehmigte Planung vorliegt. Zur Genehmigung sind die Verkehrsaufsicht, die Bauaufsicht, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön sowie der Landesbetrieb für Straßenbau u. Verkehr in Rendsburg zu beteiligen.

 

Erst mit vorliegender Genehmigung könnte die Fläche als Verkehrsfläche gewidmet werden, und ggf. dann Parkgebühren erhoben werden. Ob im Zuge einer Antragstellung eine der beteiligten Behörden zu dem Ergebnis kommt, dass der Parkplatz an dieser Stelle nicht zulässig ist, kann nicht ausgeschlossen werden.

 

 

3. Parkplatzanlage Buerbarg

 

Der Parkplatz Buerbarg wurde zuletzt 2002 umgebaut. Vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Eigentümern der unterliegenden Garagen zwangen die Gemeinde Laboe die Dichtigkeit der Garagendächer herzustellen. Die Sanierung der Fläche als Parkplatz hätte seinerzeit 75.000,-€ gekostet. Daher verzichtete die Gemeinde auf die Nutzung der 40 Stück Parkplätze auf den Garagendächern, dichtete die Fläche mit Bitumenbahnen ab und errichtete eine Absperrung in Form einer Leitplanke. Damals war die Nutzung der Parkflächen derart gering, dass der dortige Parkscheinautomat aufgrund zu geringer Einnahmen abgebaut wurde.

 

Die Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan ergaben nun eine mittlerweile deutlich höhere Nutzung der Fläche. Daher erscheint eine Überplanung sinnvoll. Dabei ist zu beachten, dass die Parkflächen bisher von den Seglern genutzt wurden, die ihre Fahrzeuge dort für die Dauer ihrer Segel-Törns einige Tage kostenfrei abstellen konnten.

 

Es wird empfohlen einen entsprechenden Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Die Planung sollte wirtschaftliche Aspekte und die möglichen Einnahmen aus einer Parkraumbewirtschaftung betrachten.

 

Im unteren Teil des Buerbargs befindet sich die Zufahrt zu der privaten Garagenhofanlage. Über diese Zufahrt werden ca. 10 gemeindeeigene öffentliche Parkplätze erschlossen. Die Möglichkeit 10 weitere Parkplätze auf der davor befindlichen öffentlichen Grünfläche, unmittelbar am Buerbarg gelegen, sollte in die Überplanung einbezogen werden.