Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/319/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Schönberg ist mit dem Haushaltsplan und den Anlagen bereits mit Schreiben vom 12.01.2012 vorgelegt worden.

 

 

Danach beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2012 auf insgesamt 9.276.500,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 8.081.100,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.195.400,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 618.400,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 491.200,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind nicht vorgesehen; Dementsprechend weist die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 0,00 EUR aus. Dies gilt ebenfalls für den Höchstbetrag der Kassenkredite (wie im Vorjahr : 0,00 EUR). Nach dem Stellenplan, der schon in der Sitzung vom 13.12.2011 die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses gefunden hatte, wäre im Übrigen 2012 die Gesamtzahl der Stellen mit 19,44 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden - wie im Vorjahr - mit 330 % für die Grundsteuer A, mit 350 % für die Grundsteuer B sowie mit 350 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 48/49 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2011 eine geringfügige Planverschlechterung – um 21.100,00 EUR – auf. Zwar können Einnahmesteigerungen z.B. bei der Gewerbesteuer (+ 208.600,00 EUR), bei den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen (insgesamt + 81.200,00 EUR) festgestellt werden. Insbesondere hat aber die schon im Vorjahr angestiegene Steuerkraft der Gemeinde Schönberg jetzt rückläufige Schlüsselzuweisungen (./. 26.200,00 EUR) und eine deutlich höhere Kreisumlagenzahlung (+ 160.200,00 EUR) zur Folge. Darauf wurde auch bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2011 anlässlich eines Berichtes über die Haushaltsentwicklung im Jahr 2011 hingewiesen. Da im Haushaltsplan 2012 zudem auch noch gestiegene Amtsumlagezahlungen (insgesamt + 64.800,00 EUR) und eine höhere Gewerbesteuerumlage (+ 41.700,00 EUR) zu berücksichtigen waren, verbleibt letztlich im Unterabschnitt 9000 per Saldo noch ein Überschuss von 3.110.500,00 EUR (zum Vergleich 2011: 3.131.600,00 EUR).

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2011

2012

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

6.269.400,00 €

6.515.000,00 €

+ 245.600,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   877.400,00 €

   921.100,00 €

+   43.700,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   629.000,00 €

   645.000,00 €

+   16.000,00 €

 

 

 

 

+ 305.300,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.165.900,00 €

1.146.000,00 €

  19.900,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.147.700,00 €

1.187.700,00 €

+   40.000,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.714.800,00 €

1.721.100,00 €

+     6.300,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

3.747.400,00 €

4.026.300,00 €

+ 278.900,00 €

 

 

 

 

+ 305.300,00 €

 

 

 

 

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Zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten lässt sich ergänzend folgendes anmerken:

 

Über die einerseits positiven und andererseits planverschlechternden Veränderungen im Bereich der Steuern, Finanzzuweisungen und Umlagenzahlungen wurde bereits oben (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet. Bezieht man in die Betrachtung noch die Zinszahlungen sowie die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit ein, bleibt festzustellen, dass den Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen i.H.v. 245.600,00 EUR ein Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um 278.900,00 EUR gegenübersteht, so dass daraus letztlich eine saldierte Planverschlechterung gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 um 33.300,00 EUR resultiert.

 

Der bei den sonstigen Finanzeinnahmen zu verzeichnende Einnahmeanstieg ergibt sich einerseits aus höheren Konzessionsabgaben (+ 59.500,00 EUR), während demgegenüber die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 11.500,00 EUR geringer veranschlagt werden konnte (vgl. HHST 9100.28000, Seite 50 des Zahlenwerkes) und 2012 auch keine Ablieferung einer überzahlten Verlustzuweisung vom Ortsentwässerungsbetrieb mehr zu berücksichtigen war (vgl. HHST 7010.21000, Seite 35 des Zahlenwerkes).

 

Der Rückgang der Personalausgaben um 19.900,00 EUR bzw. 1,71 % resultiert aus einem gegenüber den Planansätzen 2011 geringeren Kostenanteil des Projektes Bürgerarbeit (der in den Personalausgaben des Unterabschnittes 7710 – Seite 39 des Zahlenwerkes – enthalten ist), mit dem allerdings auch entsprechend verminderte Zuschussansätze einher gehen.

 

Die Gesamtsumme des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (wozu z.B. auch der Unterhaltungsaufwand, die Bewirtschaftungskosten, die Kfz-Kosten, aber auch die Schulkostenbeiträge gehören) erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 40.000,00 EUR bzw. knapp 3,5 %. Von dem Mehrbedarf entfallen allein 29.200,00 EUR auf die Schulkostenbeiträge für Schönberger Kinder, die auswärtige Schulen besuchen.

 

Die gestiegenen Zuweisungen und Zuschüsse sind vor allem auf einen höheren Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesstätten und auf die Förderung der Kindertagespflege (gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2011) zurückzuführen.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.8600, Seite 50, bzw. 9100.30000, Seite 74) beläuft sich 2012 im Übrigen auf 262.000,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2012 zu leisten sind.

 

 

Nach alledem bleibt festzustellen, dass für den Verwaltungshaushalt auch im Jahr 2012 noch ein Zuführungsbetrag aus dem Vermögenshaushalt erforderlich ist, und zwar in Höhe von 315.000,00 EUR; Es handelt sich hierbei um jenen Betrag, der dem Verwaltungshaushalt aus besonderen Einnahmen des Vermögenshaushalt zugeführt würde, um auf diese Weise den Haushaltsausgleich herbeiführen zu können (vgl. HHST 9100.28000 auf Seite 50 des Zahlenwerkes bzw. HHST 9100.90000 auf Seite 74). Die Notwendigkeit einer solchen Zuführung verdeutlicht, dass die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage unverzichtbar waren.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushalt (Seite 52 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2012 wie folgt veranschlagt worden:

 

305.000,00 EUR

für den Erwerb eines TLF 20/40 für die Feuerwehr Schönberg (als Ersatzbeschaffung für das ca. 30 Jahre alte TLF 16/25),

 

29.500,00 EUR

 

für Geräte zur digitalen Alarmierung sowie für sonstige Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr Schönberg,

 

3.000,00 EUR

 

für eine Fußbodensanierung im Probstei-Museum,

 

22.000,00 EUR

 

für die Innensanierung der „Alten Apotheke“ im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss,

 

10.000,00 EUR

 

Planungskosten für ein Umkleidegebäude auf dem Sportplatz Strandstraße,

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

3.000,00 EUR

 

für die (Ersatz-)Beschaffung von Spielgeräten,

 

70.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Skate-Anlage (bei Gesamtkosten von 90.000,00 EUR und einer Bezuschussung i.H.v. 58.200,00 EUR),

 

25.000,00 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung,

 

10.000,00 EUR

 

als Restfinanzierungsbetrag für den Ausbau der Straße „An der Kuhbrücksau“,

 

20.000,00 EUR

 

für die noch verbliebenen Maßnahmen aus dem laufenden Straßensanierungsprogramm, u.a. im Tannenweg, Friedhofsweg, Holunderbusch, Korshagener Redder, Apfelgarten sowie in der Albert-Koch-Straße (diese Maßnahmen ließen sich mit dem Restfinanzierungsbetrag von 20.000,00 EUR – und unter Berücksichtigung noch verfügbarer Haushaltsausgabereste – dann vollständig abarbeiten) ,

 

6.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Gräben (Wasserläufe),

 

112.000,00 EUR

 

Grunderwerbskosten (wovon 110.000,00 EUR auf das Gewerbegebiet, d.h. das B-Plan-Gebiet Nr. 49 A entfallen).

 

618.400,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (618.400,00 EUR) sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen (262.000,00 EUR) sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (315.000,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.195.400,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 262.000,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 2.700,00 EUR aus Darlehensrückflüssen, mit Investitionszuschüssen, Beiträgen und sonstigen Kostenbeteiligungen i.H.v. insgesamt 127.200,00 EUR, mit 312.300,00 EUR aus Grundstücksveräußerungserlösen sowie im Übrigen mit 491.200,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Nach gegenwärtigem Sachstand bildet das vorliegende Zahlenwerk insgesamt eine realistische Grundlage für die Haushaltsführung im Jahr 2012.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte – vor allem angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen – der Verwaltungshaushalt der Jahre 2013 bis 2015 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials im Jahr 2013 nochmals Verkaufserlöse i.H.v. rund 200.000,00 EUR eingesetzt werden müssten, um den Haushaltsausgleich auch tatsächlich herbeiführen zu können.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 (bereits mit Schreiben vom 12.01.2012 zugegangen)


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2012 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / gemäß geändertem Entwurf zu beschließen.