Betreff
Erneuerung Fähranleger Nordmole - Beratung und Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/509/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der stirnseitige Fähranleger Nordmole ist durch Bohrmuschelbefall und Witterungseinflüsse  abgängig. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar.

 

Der Fähranleger ist zur Aufrechterhaltung des seeseitigen ÖPNV zwingend erforderlich.

 

In Abstimmung mit der SFK wurde ein Neubau des Fähranlegers geplant, der sich in seiner geometrischen Form im Wesentlichen an der jetzige Ausführung orientiert, vom Werkstoff jedoch aus Stahl ausgelegt wurde.

 

Die Gesamtkosten für die Erneuerung auf Basis der Vorplanung belaufen sich auf ca. 183.625,-- EUR, davon zuwendungsfähig 163.125,-- EUR

 

Im Vorfeld der Gremienentscheidung wurde auf Basis der Vorplanung vorsorglich ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt. Die Förderquote für vergleichbare Fähranleger lag in der Vergangenheit zwischen 40 und 75 %. Da der stirnseitige Anleger ausschließlich vom SFK-Linienverkehr genutzt wird, wurde bei der Vorlage unterstellt, dass die max. Förderquote von 75 % gewährt wird.

 

Unter der Annahme der Förderquote von 75 % verbliebe für den Eigenbetrieb ein Eigenanteil von rund 62.281,-- EUR. Die benötigten Mittel können aus den eigenfinanzierten Investitionsmitteln des Eigenbetriebes aufgebracht werden.

 

Unter der Annahme der Förderquote von 40 % verbliebe für den Eigenbetrieb ein Eigenanteil von rund 118.375,-- EUR. Die benötigten Mittel können ebenfalls aus den eigenfinanzierten Investitionsmitteln des Eigenbetriebes aufgebracht werden.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Wiederaufnahme des Linienverkehrs soll die Maßnahme umgehend umgesetzt und möglichst bis zum Beginn des Frühjahrsfahrplans am 25.3.2012 realisiert werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Planungsunterlagen

Kostenplanung

Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss stimmt der Erneuerung des stirnseitigen Anlegers Nordmole unter Zugrundelegung folgender Prämissen zu.

 

- Eigenanteil Gemeindebetrieb in Höhe von bis zu 118.375,-- EUR

- Finanzierung aus den geplanten eigenfinanzierten Investitionsmaßnahmen 2012

- Ausführung in der dargestellten und erläuterten Form

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme soll umgehend begonnen werden.