Betreff
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung)
Vorlage
LABOE/BV/508/2011
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung - BGSOGTS) überreicht.

 

Hintergrund für die Neufassung der Satzung ist u. a. der Beschluss des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Ostseebad Laboe in seiner Sitzung LABOE/KA/01/2011 vom 02.02.2011.

 

Der Ausschuss hatte im Rahmen dieser Sitzung der Gemeindevertretung empfohlen, eine Satzungsänderung vorzunehmen und die Sommerferienbetreuung abzuschaffen, sofern das Anmeldeverfahren auch im Jahr 2011 negativ verlaufen sollte.

 

Da das Angebot für die Sommerferienbetreuung nach wie vor nicht nachgefragt wird, kann die entsprechende Satzungsänderung vorgenommen werden.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, keine grundsätzliche Befreiung von der Gebührenpflicht für Transferleistungsempfänger (Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG) vorzunehmen.

 

Vielmehr ist vorgesehen, auf die Regelungen der Sozialstaffel des Kreises Plön abzustellen (Anlage III zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege).

 

Dies hat zur Folge, dass auch bei dem Personenkreis der Transferleistungsempfänger eine Einkommensüberprüfung durchzuführen ist. Erst dann, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII um mehr als 401,00 EUR unterschritten wird, erfolgt eine 100 %ige Ermäßigung des Regelbeitrages.

 

Die bisher erhobene Sachkostenpauschale soll vollständig entfallen. Die geringen wirtschaftlichen Vorteile der Umlage von Sachkosten rechtfertigen nicht den Aufwand, der mit ihrer Erhebung verbunden ist. Um eine finanzielle Kompensation zu erhalten, könnte erwogen werden, die Gebühr nach § 7 Abs. 1 Satz 1 in Höhe von 0,50 EUR pro angefangener Stunde maßvoll anzuheben.

 

Neben diesen Änderungen wird die Satzung insgesamt sprachlich gestrafft, vollzugseffektiver gestaltet und redaktionell angepasst. Die Schulleitung hat auf Befragen erklärt, dass weitergehender Änderungsbedarf von ihr nicht gesehen wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf einer „Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung - BGSOGTS)“


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, die „Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung - BGSOGTS)“  zu beschließen.