Betreff
Gebührenkalkulation Regenwasser für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012
Vorlage
PRASD/BV/026/2011
Aktenzeichen
II.700.01.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2010 ( PRASD/GV/03/2010 ) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,43 €/m² beschlossen.

 

Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012 vorgelegt. Nach dieser Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Regenwassergebühr von 0,45 €/m². Aufgrund der geringfügigen Abweichung wird vorgeschlagen, die Regenwassergebühr unverändert zu beschließen.

 

Zur Kalkulation noch folgende Erläuterungen:

 

Straßenentwässerung Hagener Weg

 

Nach einer Aufstellung des Ing.-Büros Hauck entwässert eine Straßenfläche von 1.448 m² in Richtung Probsteierhagen. Hierfür ist an die Gem. Probsteierhagen eine Einleitungsgebühr von 651,60 € zu zahlen. Dieser Betrag ist in dem Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsanteile berücksichtigt.

 

Einleitungsgebühren Probsteierhagen

 

Nach dem geführten Gespräch am 30.11.11 zwischen den Vertretern der Gem. Prasdorf, des Amtes und Ing. Hauck besteht Einigkeit, dass die Grundstücksbesitzer des vorderen rechten Bereiches aus Probsteierhagen kommend nunmehr zur Regenwassergebühr herangezogen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen kommt insgesamt eine Fläche von etwa 1.705 m² hinzu. Für diese Flächen ist eine Einleitungsgebühr an die Gem. Probsteierhagen von 767,25 € zu zahlen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012 eine unveränderte Benutungsgebühr von 0,43 €/m².