Sachverhalt:
Vorgelegt wird der Abschlussbericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Plön über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Krokau für die Jahre 2017 – 2023.
Prüfungsauftrag, Art und der Umfang der Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt (GPA) des Kreises Plön ergeben sich aus dem vorliegenden Prüfungsbericht. Ergänzende Erläuterungen durch das Gemeindeprüfungsamt sowie der Prüfgruppenleitung erfolgten in der Vergangenheit in einem sog. Abschlussgespräch zu dem alle Mitglieder des Hauptausschusses des Amtes sowie die Mitglieder des Amtsausschusses nachrichtlich eingeladen waren. Dieses Gespräch wurde nach dieser Prüfung ob der guten Ergebnisse auf Anregung des Gemeindeprüfungsamtes wieder abgesagt. Ein weiterer Beleg für die guten Ergebnisse ist der Umstand, dass in dem Prüfungsbericht des Amtes keine Hinweise oder Anmerkungen enthalten sind, zu denen eine Stellungnahme „erwartet“ wird. Derartige Hinweise, so sie denn enthalten wären, würden gesondert gekennzeichnet sein.
Gleiches gilt für den Bericht über die Gemeinde Krokau.
Gleichwohl ist es notwendig, dass sich die Gremien der Selbstverwaltung mit den Inhalten der Prüfung auseinandersetzen. Gleiches gilt natürlich im besonderen Maße für die Verwaltung. Soweit es um die Umstellung der Haushaltsführung auf die sog. Doppik geht, kann aus dem Bericht der Amtsverwaltung sehr erfreulich berichtet werden, dass das GPA in seinem Fazit eine gut gelungene und sehr strukturierte Umsetzung des Umstellungsprozesses auf die Doppik bescheinigt. Angesichts diverser Erfahrungen aus der Vergangenheit ist dies wahrlich keine Selbstverständlichkeit. Die in dem Abschnitt vermerkten Hinweise auf einige wenige Positionen, werden im Rahmen der normalen Tätigkeit der Kämmerei geprüft und ggfs. umgesetzt.
In dem Bericht für die Gemeinde Krokau werden diverse Positionen und Buchungen für die Eröffnungsbilanz des Jahres 2024 geprüft. Lediglich bei zwei Positionen (vgl. Seite 6,12 und 11) bittet das GPA um Überprüfung, ob für das DGH nicht ein Anlagegut gebildet werden muss bzw. ob im Zuge der Übertragung von beweglichem Vermögen auf den Zweckverband am Sandberg Investitionskostenzuschüsse nachzubuchen sind. Diese Überprüfung wird seitens der Kämmerei des Amtes im Rahmen der normalen tagesgeschäftlichen Aufgabenstellungen vorgenommen.
Weitere Anmerkungen ergeben sich aus dem Bericht nicht.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
Den vorstehenden Ausführungen wird zugestimmt. Die Amtsverwaltung wird gebeten über das Prüfergebnis zu berichten.
