Sachverhalt:
In der Gemeinde Lutterbek werden die Kosten für die Gewässerunterhaltung von der Gemeinde übernommen und im Gemeindegebiet auf alle potentiellen Bevorteilten umgelegt. Die Gewässerunterhaltungsgebühr ist regelmäßig zu kalkulieren.
Der bisherige Kalkulationszeitraum umfasst die Erhebungsjahr 2023 bis 2025. Für den Zeitraum 2026 bis 2028 ist nun neu zu Kalkulieren. Die entsprechende Kalkulation liegt als Anlage bei.
Dass die Gebühr trotz steigender Kosten sinkt, liegt vornehmlich daran, dass in diesem Kalkulationszyklus eine Gebührenüberdeckung einkalkuliert ist, gegenüber einer Gebührenunterdeckung im vorhergehenden Kalkulationszeitraum.
Anlagenverzeichnis:
Neukalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr
Entwurf der Satzung zur ersten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
Beschlussvorschlag:
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Zustimmung zur Kalkulation der
Gewässerunterhaltungsgebühr für die Jahre 2026 bis 2028.
Im Weiteren empfiehlt er den Beschluss der Satzung
der ersten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
gem. Entwurf.
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung stimmt der
vorliegenden Kalkulation für die Jahre 2026 bis 2028 zu.
Im Weiteren beschließt die Gemeindevertretung
die Satzung der ersten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
gem. Entwurf.
