Betreff
Verwendung des Gemeindewappens
Vorlage
LABOE/BV/502/2011
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Eine Kaffeerösterei aus Bad Bramstedt beabsichtigt, einen sog. "Laboe Kaffee" auf den Markt zu bringen und beantragt hierzu die Verwendung des Gemeindewappens auf dem Etikett. 

 

Die Verwendung des Gemeindewappens ist eine wichtige Entscheidung der Gemeindevertretung i.S.d. § 27 Gemeindeordnung und bedarf nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss daher der abschließenden Beschlussfassung der Gemeindevertretung.

 

Insbesondere für die kommerzielle Nutzung des Gemeindewappens sollte eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden. Nach der Kommentierung zu § 12 Gemeindeordnung steht es der Gemeinde grundsätzlich frei, die Nutzung des Gemeindewappens für kommerzielle Zwecke ausdrücklich zu gestatten.

 

In der Anlage erhalten Sie eine Bewertung des Werkleiters zu touristischen Nutzungen des Gemeindewappens auf Produkten.

 

Um Beratung und Beschlussempfehlung wird gebeten.