Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Krokau vorgelegt.
Der vorliegende Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von - 62.500 € aus. Den Erträgen von 691.400 € stehen Aufwendungen von 753.900 € gegenüber. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann ein fiktiver Haushaltsausgleich nach § 26 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) dargestellt werden.
Die Gegenüberstellung zum Jahr 2025 weist folgende Summen aus, diese sind im Haushaltsplan (Ergebnisplan) ab Seite 33 zu finden:
Erträge:

Aufwendungen:

Zu den Erträgen:
Steuern und Abgaben:
Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr werden
insbesondere bei den Einkommensteueranteilen und den Zuweisungen nach § 32 FAG erwartet.
Zuwendungen und allg. Umlagen:
Der Grundbetrag pro Einwohner, der für die Berechnung
der Schlüsselzuweisungen erheblich ist, soll um etwa 66 € steigen. Dadurch
erhöhen sich die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen um etwa 10.800 €.
Für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung werden
Bundeszuweisungen von 8.500 € erwartet.
Zu den Aufwendungen:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Im Nachtragshaushalt 2025 waren hohe
Straßenunterhaltungskosten veranschlagt. Diese sind nunmehr wieder auf ein
normales Maß reduziert worden.
Bilanzielle Abschreibungen:
Die Gemeinde Krokau hatte dem ZAS ein Grundstück
überlassen. Aufgrund eines Hinweises des Gemeindeprüfungsamtes ist diese
Grundstücksüberlassung als Investitionskostenzuschuss zu aktiveren und
entsprechend abzuschreiben. Dadurch erhöht sich der Abschreibungsaufwand.
Transferaufwendungen:
Erhöhte Aufwendungen für die Kreis- und Amtsumlage.
Die Umlage für den ZAS sowie für den Schulverband Probstei liegt für 2026 noch
nicht vor.
Sonstige Aufwendungen:
Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters
und der Sitzungsgelder um 75 % eingeplant. Darüber hinaus Aufwendungen für die
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung von 8.500 €.
Der Finanzplan der Gemeinde Krokau weist einen
Saldo von – 49.900 € aus. Den Einzahlungen über 680.600 € stehen Auszahlungen
über 725.500 € zuzüglich der Auszahlungen für die Investitionen über 900 €
sowie der Tilgungsleistungen über 4.100 €, gesamt = 730.500 € gegenüber.
Die geplanten Investitionen können der Seite 24 oder
der Seite 32 entnommen werden.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan
2026 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz-
und Wirtschaftsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung mit den Haushaltsplan 2026 nach dem vorliegenden Entwurf.
