Betreff
Stellungnahme zur Teilfortschreibung (Windkraft) des Regionalplans III
Vorlage
BARSB/BV/023/2011
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt zur Zeit die Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf.

 

Für den Planungsraum III ist die Fortschreibung des Regionalplanes in der Fassung vom 20.12.2000 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2001, S. 49) vorgesehen.

 

Das Planverfahren berührt ausschließlich die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.

 

Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen sind im Planentwurf Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auf Basis der im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) definierten Kriterien festgelegt. Ihre Festlegung ist erfolgt, um die Errichtung von Windenergieanlagen im Planungsraum auf Räume mit geringem Konfliktpotential außerhalb der zahlreichen Naturparks, langgezogenen Küstenregionen sowie Hauptnahrungs- und Rastflächen von Vögeln und der international beanspruchten Vogelflugfelder zu konzentrieren.

 

Innerhalb der in der Plankarte ausgewiesenen Eignungsgebiete stimmt die Errichtung von Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung überein.

 

Im Gebiet des Amtes Probstei befinden sich die Eignungsräume mit den Nummern 144 und 145. Der Eignungsraum 144 befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Krummbek. Der Eignungsraum 145 befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden Fahren, Fiefbergen und Passade.

 

Für die übrigen Gemeinden des Amtes Probstei sieht der vorliegende Entwurf der Teilfortschreibung 2011 mit Stand vom 28.06.2011 keine Eignungsgebiete vor. Dies gilt auch für die Gemeinde Barsbek.

 

Da es sich bei der Regionalplanung um ein Raumordnungsverfahren handelt, sind die Gemeinden nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 BauGB bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen an die Ziele der Raumordnung gebunden. Außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete können daher keine (neuen) Flächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden.

 

Die Gemeinden haben nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abzugeben.

 

Letzter Tag für die Einreichung einer Stellungnahme ist der 15.11.2011. Diese muss am Stichtag in digitaler Form vorliegen.


Anlagenverzeichnis:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.