Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Krokau zusammen mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan sowie den dazugehörigen Teilplänen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Erstellung des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 war insbesondere notwendig, da im Bereich der L 50 umfangreiche Straßenunterhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind. In diesem Zuge wurden sämtliche Haushaltsansätze an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die einzelnen Änderungen (über 1.000 €) sind im Vorbericht detailliert erläutert.
Im Ergebnisplan steigen die Gesamterträge um 11.000 € auf 668.700 €, während die Gesamtaufwendungen um 88.800 € auf nun 744.700 € zunehmen. Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 76.000 € (gegenüber einem Jahresüberschuss von 1.800 € im Ursprungshaushalt). Ein fiktiver Haushaltsausgleich ist jedoch durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich, da der Bestand der allgemeinen Rücklage die vorgeschriebenen 20 Prozent der Bilanzsumme erfüllt.
Bei planmäßigem Verlauf wird sich der Bestand an liquiden Finanzmitteln von derzeit 180.500 € um 67.300 € auf 113.200 € verringern.
Beschlussvorschlag:
Finanz-
und Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1.
Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplans und der
dazugehörigen Teilpläne für das Haushaltsjahr 2025 gemäß vorliegendem Entwurf
zu beschließen.
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung
einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplans und der dazugehörigen Teilpläne
für das Haushaltsjahr 2025 gemäß vorliegendem Entwurf.
