Betreff
Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3
Vorlage
BRODE/BV/030/2011
Aktenzeichen
IV.1.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 3 fand in der Zeit vom 27.06.2011 – 29.07.2011 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Abwägungstabelle von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst worden und als Anlage beigefügt. Weitere Erläuterungen dazu erfolgen während der Sitzung.

 

Die bisherigen Stellungnahmen haben im Wesentlichen nur Hinweise vorgebracht, die redaktionell in die Planunterlagen eingearbeitet werden müssen. Die Aufgrund der Anregungen zum Denkmalschutz vorzunehmenden Anpassungen stellen eine Änderung der Planung dar, die nicht die Grundzüge der Planung berührt, aber zu einer erneuten, wenn auch verkürzten und eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange führt. Die Stellungnahmen können dann auch nur zu diesen ergänzten und veränderten Inhalten abgegeben werden.

 

Aufgrund der Anregung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist ein Geruchsgutachten gem. GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) zum Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes und zur rechtlichen Sicherheit der Planung zu erstellen und als Anlage dem B-Plan beizufügen.


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle).

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

b)      Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich und südlich der Schönberger Straße Nr. 1-2“ und die Begründung werden nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.
  3. Zum Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes und zur rechtlichen Sicherheit der Planung soll ein Geruchsgutachten gem. GIRL erstellt werden und dem B-Plan als Anlage beigefügt werden.