Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung von U3-Plätzen im Evangelischen Kindergarten
Vorlage
LABOE/BV/457/2011
Aktenzeichen
III.3-4640.11
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 9.6.2011 hatte Bürgermeisterin Nickenig über die Absicht der ev. Kirchengemeinde im Kindergarten „Kleiner Anker“ 5 Plätze für unter 3-jährige Kinder einzurichten, berichtet.

 

Eine Regelgruppe der Einrichtung, die bisher 20 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt bietet, soll aufgrund der steigenden Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in eine altersgemischte Gruppe mit 5 Plätzen für diese Altersgruppe und dann noch 10 Plätzen für Kinder über 3 Jahren umgewandelt werden. Dieses Vorhaben macht bauliche Maßnahmen erforderlich, die im Jahr 2012 umgesetzt werden sollen.

 

Entsprechend meiner Prognose vom 10.05.2011 besteht Bedarf für die Schaffung weiterer U3 Plätze in Laboe (s. Anlage 1)

 

Zwischenzeitlich liegt der beigefügte Antrag der ev. Kirchengemeinde auf Mitförderung der für die Schaffung der Plätze nötigen baulichen Investitionen vor (s. Anlage 2). Zur Fristwahrung hat der Träger beim zuständigen Kreis Plön bereits einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und der Kreisrichtlinien eingereicht (s. Anlage 2). Aus dem dazugehörigen Finanzierungsantrag ergibt sich, dass seitens der Kirchengemeinde ein Zuschuss der Gemeinde Laboe in Höhe von 20.000,00 € einkalkuliert wurde.

 

Ein solcher investiver Zuschuss durch die Gemeinde Laboe könnte nur durch eine Kreditaufnahme finanziert werden, diese wäre jedoch aufgrund der allgemeinen Haushaltslage bekanntlich problematisch. Es kommen zwei alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht:

Zum einen könnte die Kirchengemeinde diesen Betrag selbst als Kredit aufnehmen und die Kosten für Zins und Tilgung dann über die laufende Finanzierung mit den Nutzergemeinden abrechnen. Wenn die Kirchengemeinde den Betrag aus vorhandenen Mitteln zusätzlich in die Finanzierung einbringen kann, besteht zum anderen die Möglichkeit diese Aufwendungen über Abschreibungskosten, die ebenfalls Bestandteil der laufenden Kosten wären, zu refinanzieren.

 

Die Gruppenumwandlung ist mit einer Reduzierung der Platzzahl verbunden und führt damit zu verminderten Elternbeitragseinnahmen bei gleichzeitigen Personalmehraufwendungen aufgrund eines sich erhöhenden Personalschlüssels. Allerdings werden auch höhere Kreis- und Landeszuschüsse erzielt. Es ist daher mit einem Anstieg der laufenden Kosten zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist eine Folgekostenberechnung des Trägers notwendig, die dort verwaltungsseitig bereits angefordert wurde.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Vermerk Bedarfsprognose v.10.05.2011
  2. Antrag der ev. Kirchengemeinde v. 14.6.2011 mit Anlagen und Ergänzung v. 31.08.2011

Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.