Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, nördlich des Steinkampberg und südöstlich der Schulstraße und des Schulgeländes"
Vorlage
LABOE/BV/437/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Laboe hat das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage für den Bau von 3 Wohnhäusern auf den Grundstücken  Heikendorfer Weg 2 und Dorfstraße 12 versagt, weil die Bebauung sich hinsichtlich der Baumasse nicht in die nähere Umgebung einfügt.

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön hat daraufhin erklärt, das gemeindliche Einvernehmen ersetzen zu wollen, die Gemeinde wurde nochmals um Stellungnahme gebeten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat dann in der Sitzung am 21.07.2011 beschlossen, dass die Gemeinde am Versagen des gemeindlichen Einvernehmens festhält. In der gleichen Sitzung  wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 40 gefasst und es wurde weiterhin beschlossen, dass bei der Bauaufsicht des Kreises Plön beantragt werden sollte, die Entscheidung über die Bauvoranfrage zunächst gemäß § 15 BauGB für ein Jahr zurückzustellen.

 

Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses wurde am 22.07.2011 der Kommunalaufsichtsbehörde sowie der Bauaufsicht des Kreises Plön mitgeteilt.

 

Zur Sicherung der Planung wird nunmehr empfohlen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 eine Veränderungssperre zu erlassen. Der Text der Veränderungssperre ist dieser Vorlage beigefügt. Mit dem Erlass der Veränderungssperre sichert die Gemeinde ihre Planungshoheit für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 40. Insbesondere werden mit der Veränderungssperre auch die Bauvorhaben erfasst, die gemäß der Landesbauordnung keiner Baugenehmigung bedürfen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzung über die Veränderungssperre


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, nördlich des Steinkampberg und südwestlich der Schulstraße und des Schulgeländes“ Die Veränderungssperre ist umgehend durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig zu machen.