Sachverhalt:
Die Neufassung der Verbandssatzung wurde bereits in der Sitzung der Verbandsversammlung am 02.12.2024 beschlossen. Dem Protokoll der Sitzung kann entnommen werden, welche Änderungen und Ergänzungen in die Satzung eingefügt wurden. Die Satzung wurde sodann zur Genehmigung beim Kreis Plön als Aufsichtsbehörde des Verbandes eingereicht.
Der Kreis Plön hat festgestellt, dass beim § 31 über die Bekanntmachungen die Formulierung fehlt, dass ausschließlich an die Mitglieder des Verbandes gerichtete Bekanntmachungen in Form eines einfachen Briefes erfolgen können. Im § 22 Abs. 4 des Landeswasserverbandsgesetzes wird auf diese Formulierung hingewiesen. Zur Rechtssicherheit aller Bekanntmachungen und auch Einladungen soll diese Formulierung in die Satzung aufgenommen werden.
In der anliegenden Satzung wurde nunmehr noch der § 31 Abs. 3 „Ausschließlich an die Mitglieder gerichtete Bekanntmachungen können in Form eines einfachen Briefes erfolgen“ aufgenommen. Es wird nun empfohlen, die Verbandssatzung in der anliegenden Fassung noch einmal zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Neufassung der Verbandssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Verbandssatzung in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist zur Genehmigung an die Aufsichtsbehörde einzureichen.
