Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Passade mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresüberschuss von 9.100,00 EUR aus. Den Erträgen von 813.100 EUR stehen Aufwendungen von 804.000 EUR gegenüber.
Der Haushaltsplan ist auf Grundlage des sog. Haushaltserlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 26.09.2024 aufgestellt worden. Das darin prognostizierte Steueraufkommen fußt auf die Steuerschätzung vom Mai 2024. Wie allseits bekannt ist haben sich die wirtschaftlichen Eckdaten seitdem deutlich verschlechtert. Insofern wird die Herbststeuerschätzung ggf. noch Veränderungen bringen.
Die für den Finanzausgleich maßgebliche Einwohnerzahl ist die Einwohnerzahl der Gemeinde zum Stichtag 31.12.2023, die nunmehr auf der Grundlage des Zensus 2022 ermittelt wird. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein hat die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022 bislang nur bis zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Die somit maßgeblichen fortgeschriebenen Einwohnerzahlen 31.12.2023 auf Basis des Zensus 2022 liegen weiter noch nicht vor. Insofern können sich auch hier noch Veränderungen ergeben.
Die Haushaltsansätze für die Amtsumlage und der Schulverbandsumlage wurden geschätzt, da entsprechende Umlagenberechnungen zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch nicht erfolgt sind.
Der Finanzplan der Gemeinde Passade weist einen Saldo von +37.300 EUR aus. Den Einzahlungen von 790.000 EUR stehen Auszahlungen von 752.700 EUR gegenüber. Bei entsprechendem Haushaltsverlauf würden sich der liquide Mittelbestand der Gemeinde Passade entsprechend verbessern.
Zum Haushaltsjahr 2025 ist die sog. Grundsteuerreform umzusetzen, da die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft worden sind.
Das Land Schleswig-Holstein hat mit der Veröffentlichung des sog. Transparenzregisters die Hebesätze der jeweiligen Kommunen veröffentlicht, die zur Aufkommensneutralität führen würden.
Die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 483 Prozent und die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 498 Prozent entspricht den Vorgaben des Transparenzregisters. Die Gemeinde Passade strebt eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform an.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan
2025 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit den Haushaltsplan 2025 nach dem vorliegenden Entwurf.
