Sachverhalt:
Die Gemeinde Bendfeld betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 150,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 3,16 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2010 und 2011 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2011.
Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012 – 31.12.2013 ist unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2009 und 2010 erstellt worden.
Insbesondere den sehr hohen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten ist es geschuldet, dass die bisher erhobene Schmutzwassergebühr nicht mehr kostendeckend ist. Allein im Rechnungsjahr 2010 ist eine Unterdeckung von 10.891,89 € erwirtschaftet worden. Hinzu kommen noch nicht abgedeckte Verlustvorträge aus Vorjahren von 4.442,74 €. Somit sind in den nächsten drei Jahren allein an Verlustvorträgen 15.334,63 € über die neu festzulegende Gebühr zu erwirtschaften.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände und Anpassung der laufenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 150,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 3,81 €/m³.
Die Grundgebühr an sich ändert sich der Höhe nach nicht. Der WBV Panker-Giekau hat jedoch mit Schreiben vom 07.06.11 auf geänderte Wasserzählerbezeichnungen aufmerksam gemacht. Diese Änderungen sind in der beigefügten 3. Änderungssatzung ebenfalls berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bendfeld – Beitrags- und Gebührensatzung -
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012 – 31.12.2013 mit einer unveränderten Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr von 3,81 €/m³.
Der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bendfeld wird zugestimmt.