Betreff
Parkgebührenordnung - hier Wohnmobilstellplätze - Beratung und Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/411/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Anpassung der Gemeindeverordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2010 wurden die Parkgebühren auf dem Parkplatz Marine-Ehrenmal im Tarif Wohnmobile von ursprünglich 12,-- € auf 15,-- € erhöht.

 

Im Tarif beinhaltet ist die Kurabgabe für max. 4 Personen und ein einmalige Schwimmhallenbenutzung für eine Person.

 

Umgerechnet entsprechen die inkludierten Leistungen einem Geldwert von maximal 12,-- €, der sich zusammensetzt aus 4 x 2,-- € Strandzugang und 4,-- € Einzeleintritt MWSH.

 

Bis dato erfolgt keine Verrechnung der inkludierten Leistung zwischen Gemeinde und Eigenbetrieb, da dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Formal müsste dies zur korrekten wirtschaftlichen Abgrenzung zwischen Gemeinde und Eigenbetrieb erfolgen.

 

 

Seit Umsetzung der neuen Gebühren häufen sich die Beschwerden von Wohnmobil-Besitzern, die die Parkgebühren aufgrund der fehlenden Infrastruktur als unangemessen hoch ansehen und dies auch in entsprechenden Foren kommunizieren.

 

Bei den Wohnmobil-Besitzern handelt es sich erfahrungsgemäß um eine interessante Zielgruppe, weil diese sowohl als Tagesgäste als auch als Übernachtungsgäste ein vergleichsweise hohes Umsatzpotential am Standort generiert.

 

Aus diversen Gesprächen mit Wohnmobil-Besitzern als auch professionellen Platzbetreibern wurde glaubhaft vermittelt, dass die jetzt in den Parkgebühren einbezogenen Vergünstigungen nicht notwendig sind und von den Wohmobil-Besitzern auch nicht realisiert werden. Dafür besteht aber eine erhebliche Preissensibilität bezogen auf die Parkgebührenhöhe.


Anlagenverzeichnis:

 

Beispiel Beschwerdeschreiben

Ergänzende Information zu Einnahmesituation 2010 und 2011


Beschlussvorschlag:

 

Variante 1:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Parkgebühren von heute 15,-- € auf 12,-- € zurückzuführen, dafür aber im Gegenzug die inkludierten Leistungen zu streichen.

 

 

Variante 2:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gebührenhöhe in der exsistierenden Höhe zu belassen und beauftragt den Werkleiter, ein Konzept zur Verbesserung der Infrastruktur für Wohnmobilstellplätze zu erarbeiten (WC-Anlagen, befahrbare Entsorgungsstation für Fäkalien, Stromanschlüsse, W-LAN)