Sachverhalt:
Bereits vor geraumer Zeit wurde beschlossen, sich an dem Projektaufruf des Bundes zu beteiligen, der im Kern dem Klimaschutz durch die Förderung des Radverkehrs dienen soll. Die geförderten Maßnahmen sollen dabei regionalen Modellcharakter aufweisen, insbesondere in Bezug auf eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes, der Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie der etwaigen Etablierung lokaler Radverkehrsleistungen. Einzelmaßnahmen sind dabei nicht förderfähig.
Das Antragsverfahren ist zweistufig organisiert. In einer ersten Stufe sind Projektskizzen einzureichen, die der vorgegebenen Gliederung aus dem Projetaufruf entsprechen müssen. Letzter möglicher Zeitpunkt für eine Beteiligung ist der 31.10.2024.
Seinerzeit nach Beschlussfassung wurde beschlussgemäß nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ein Büro beauftragt, welches im vergangenen Jahr bereits in den Gremien und im Rahmen einer Einwohnerversammlung ein Konzept vorgelegt hat. Finale Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Anders als im vergangenen Jahr noch vermutet, wird sich im Konzept, welches im Wesentlichen die Einrichtung einer Fahrradstraße und den Ausbau eines Radweges am Naturerlebnisraum vorsieht, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Bereich zwischen der Börn/Fördewanderweg und dem Bereich Strandstraße/Reventloustraße nicht realisieren lassen.
Dies haben Gespräche zwischen dem Bürgermeister und der zuständigen Verkehrsaufsicht des Kreises Plön ergeben. Die Einrichtung von Fahrradstraßen bedarf einer verkehrsrechtlichen Begründung, die den Maßgaben der Straßenverkehrsordnung folgt. Angesichts der Bedeutung der Straßen und einer nicht zu leugnenden Belastung mit überwiegend anderen Verkehrsarten sieht die Verkehrsaufsicht des Kreises Plön keine Möglichkeit, entsprechende Anordnungen zu treffen. Ohne dies zu vertiefen oder an dieser Stelle bewerten zu wollen, entspricht dieses Vorgehen aber einem Beispiel aus dem Bereich der Stadt Plön, die sich ausweislich einer medialen Berichterstattung nun im Rechtsstreit mit dem Kreis Plön befindet.
Eine Anpassung des bisher vorgestellten Konzeptes war daher zwingend erforderlich und wird nunmehr mit den Anlagen zu dieser Vorlage vorgelegt. Nach Zustimmung der Selbstverwaltung würde eine Finalisierung der Antragsunterlagen erfolgen.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung. Ergänzend wird berichtet, dass die Förderung 75% beträgt und eine Mindestzuwendung von 200.000,00 € Voraussetzung ist. Die Gesamtkosten liegen ausweislich der vom beauftragten Büro erstellten Projektskizze bei 530.320,00 €, so dass beim derzeitigen Planungsstand mit einem Eigenanteil der Gemeinde von 132.580,00 € gerechnet werden muss. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich diese Werte bei allerdings später erfolgenden detaillierteren Planungen im Falle einer Förderzusage noch verändern können.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Planungsstand wird zugestimmt. Auf dieser Basis soll der Antrag für die erste Antragsphase gestellt werden.