Sachverhalt:
Das Straßensanierungsprogramm ist mit dem Abwasserzweckverband, dem Amt
Probstei hinsichtlich der Priorisierung von Maßnahmen abgestimmt worden.
Der nachstehenden Tabelle können die Vorschläge zur Vornahme von
Ausbauplanungen entnommen werden. Diese Liste ist dynamisch und soll in jedem
Jahr zwischen den Beteiligten abgestimmt werden, was zu Anpassungen führen
kann.
Kurzfristige
Sanierung ohne Tiefbaumaßnahmen des AZV |
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Prio |
Straßen |
Jahr |
Bemerkungen |
1 |
Kreuzung Steinkampberg / Hafenstraße / Strandstraße |
2024 |
Herausnahme des Kopfsteinpflasters im Kreuzungsbereich und den
ebenfalls grob gepflasterten Anfahrfeldern
Neuasphaltierung der Kreuzung
Verkehrsanordnung für die Kreuzung ist auf 2 Jahre befristet, da der
Kreis davon ausgeht, dass die Kreuzung bis dahin zurück gebaut werden kann. Keine Belange des AZV in der Kreuzung vorhanden. |
Geplante
Sanierungen ab 2025 in Abstimmung mit konkreten Maßnahmen des AZV |
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Prio |
Straßen |
Jahr |
Bemerkungen |
1 |
Hafenstraße/Fördewanderweg |
2025/ 2026 |
Geplanter Beginn in Abhängigkeit der Baumaßnahme Südmole und der
Leitungssanierung des AZV im Bereich Mühlenstraße bis Hafen |
2 |
Schwanenweg |
2026 |
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3 |
Steiner Weg |
2027 |
Planung des Entlastungskanals des AZV ist in der finalen Phase
Beginn der Maßnahme ab Gemeindegrenze Stein bis in den Ort
Ende in Höhe Oberdorf / Bereich Teichstraße |
4 |
Oberdorf |
2028 |
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In folgenden
Straßen sieht der AZV in den folgenden Jahren Sanierungsbedarf. Diese sind
dort noch nicht konkret geplant |
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Prio |
Straßen |
Jahr |
Bemerkungen |
1 |
Stoschstraße |
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AZV plant, die letzten Versickerungsgrundstücke in der Stoschstraße
hinter dem Sportplatz anzuschließen. Im Anschluss dieser Maßnahme ist die
Oberflächensanierung vorzunehmen. |
2 |
Lammertzweg |
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RW-Entwässerung der wassergebundenen Straße ist vorgesehen.
Maßnahme soll im Verbund mit der Planung des AZV erfolgen, um die
Entwässerungssituation zu regeln und den Unterhaltungsaufwand der Gemeinde
dort zu beseitigen
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3 |
An der Mühle |
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Siehe Thematik Lammertzweg |
In folgenden
Straßen wird altersbedingter Sanierungsbedarf der Kanalanlagen erwartet.
Darstellung
daher ohne Priorisierung der Straßen – die Aufzählung ist alphabetisch. |
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Straßen |
Straßen |
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Breslauer Weg |
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Brodersdorfer Weg |
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Dellenberg |
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Feldstraße |
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Kiebitzredder |
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Königsberger Weg |
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Koppelstraße |
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Lärchenstraße |
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Lindenstraße |
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Mühlenstraße |
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Ostlandstraße |
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Sörnskamp |
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Steinkampberg |
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Stettiner Weg |
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Teichstraße |
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In folgenden
Straßen geht der AZV aktuell nicht davon aus, dass Sanierungsbedarf entstehen
wird. In diesen
Straßen können Sanierungsmaßnahmen geplant werden, unabhängig der
Sanierungsplanung des AZV
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Straßen |
Bemerkungen |
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Am Eulenschlag |
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Bergfriede |
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Birkenweg |
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Blauer Blick |
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Buerbarg |
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Dampferweg |
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Friedrichstraße |
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Gorch-Fock-Ring |
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Grüner Ring |
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Karkkamp |
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Katzbek |
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Kuckucksredder |
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Langensoll |
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Möwenstieg |
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Parkstraße |
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Reiherweg |
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Reventloustraße/Probsteier Platz
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Rosenstraße |
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Stiller Winkel |
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Strandstraße |
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vorgelegten Zeitplan der Straßensanierungen und -reparaturen ab 2024 - wie vorgeschlagen - zuzustimmen. Für die Maßnahmen 2024 und 2025 sind konkret Kosten zu ermitteln, um im Anschluss Haushaltsmittel bereitstellen zu können. Anschließend sind die Detailplanungen, Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung vorzunehmen und auszuführen.
Die Zeitplanung wird jährlich an die Ausführungspläne des AZV angepasst und hinsichtlich der Prioritäten der Gemeinde überprüft.