Sachverhalt:
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am
30.01.2024 beschlossen, die Promenade gemäß der Variante III A –
Promenadenverlauf leicht geschwungen - der Machbarkeitsstudie vom
Landschaftsplanungsbüro BHF zwischen der Schwimmhalle und dem Ehrenmal auszubauen.
Die Baukosten, ohne Planungskosten, wurden auf 2,15 Mio. EUR, netto, geschätzt.
Ein Planauszug aus der Machbarkeitsstudie
zur Variante III A und die Kostenschätzung sind der Vorlage beigefügt.
Bereits in der Werkausschuss-Sitzung am
03.07.2024 wurde berichtet, dass bereits ein Gespräch mit der I-Bank zum
Ausloten der Förderkulisse stattgefunden hat. Demnach konnte keine Zusage
gemacht werden, wann die Gemeinde Laboe zum Zuge kommen könnte, da die Fördermittel
stark reduziert wurden und touristische Förderprojekte zur Zeit nichts so stark
im Fokus stehen.
Daraufhin wurde überlegt, die Kosten der
Ausbaumaßnahme zu reduzieren, um zeitnah eine Entscheidung für den Ausbau der
Promenade treffen zu können.
Das Landschaftsplanungsbüro BHF hat mögliche
Einsparpakete für den Promenadenausbau nach der Variante III A entwickelt,
siehe Anlage.
Folgende Einsparmaßnahmen wurden
vorgeschlagen:
1.
Verkleinerung
des Geltungsbereiches (Bereich von der Schwimmhalle bis DRK-Container entfällt) 365.000 EUR
2. Mauerhöhe über Gelände von 1 m auf 0,50
m verringern 85.000 EUR
3. Gerader Verlauf Promenadenumgestaltung 60.000 EUR
4. Ergänzung vorhandene Gabionenwand in
vergleichbarer Ausführung 250.000 EUR
Weiter wurde ein neuer
Mauergestaltungsvorschlag, statt Sichtbeton aus Klinkermaterial, angeboten. Das
würde zu 150.000 EUR Mehrkosten führen.
Von der Werkleitung werden die Einsparpakete
1 (Geltungsbereichsreduzierung), 3 (gerade Promenadenverlauf) und 4 (Gabionen),
Einsparungen insgesamt: 675.000 EUR vorgeschlagen. Somit würden sich die
Baukosten auf 1,475 Mio. EUR reduzieren.
Die Reduzierung der Mauerhöhe wird
angesichts des voraussichtlichen Sandeintrags auf die Strandstraße nicht
befürwortet.
Für die weiteren Beratungen wird empfohlen,
ein Landschaftsplanungsbüro den Auftrag zur Erstellung der Vorplanung -
Leistungsphase 2 gem. HOAI - für den Promenadenausbau zu erteilen. In der
Vorplanung werden die Machbarkeitsstudienplanungen konkretisiert und sie dient
auch als Entscheidungsgrundlage der politischen Gremien.
Weiter wird die Vorplanung als Grundlage für
die Einwerbung von Fördermittel benötigt. Der Bürgermeister wird parallel die
Fördermöglichkeiten mit dem Fördermittelgeber abklären.
Für die Finanzierung stehen noch Mittel aus
dem Wirtschaftsplan 2023 bereit.
Die weiteren Gesamtplanungskosten von LPH 3
(Entwurfsplanung) bis 9 (Objektbetreuung) sind aufgrund der geschätzten
Baukostenhöhe nach den Vergaberichtlinien europaweit auszuschreiben. Für die
europaweite Ausschreibung liegt der zeitliche Rahmen bei ca. 3 Monaten.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss „Hafen, Tourismus und
Schwimmhalle“ empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen:
1. Den Promenadenausbau gemäß der Variante
III A der Machbarkeitsstudie vom Landschaftsplanungsbüro BHF mit den Einsparpaketen
1 (Planungsbereichsverkleinerung),3 (gerade Promenadenverlauf) und 4
(durchgängige Gabionenwand) auf Grundlage der Vorschläge vom Büro BHF weiter zu
planen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
erforderlichen Auftrag zur Erstellung der Vorplanung für die
Promenadenumgestaltung zu erteilen.