Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg (Teilgebiet 1) sowie nördlich der K38, östlich der K 13 und westlich des Sportplatzes (Teilgebiet 2)"
hier: Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
Vorlage
KRUMM/BV/0109/2024
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Krummbek hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg (Teilgebiet 1) sowie nördlich der K 38, östlich der K 13 und westlich des Sportplatzes (Teilgebiet 2)" gefasst, um ein Neubaugebiet auszuweisen (Teilgebiet 1) und den neuen Feuerwehrstandort im Flächennutzungsplan aufzunehmen (Teilgebiet 2).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch wurde am 29.01.2024 in Form einer Einwohnerversammlung durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch mit Schreiben vom 28.02.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und dessen Begründung mit Umweltbericht überarbeitet und ergänzt.

Es wird nun empfohlen, die vorliegenden, bzw. noch zu überarbeitenden Planunterlagen im Entwurf zu beschließen und zur Veröffentlichung zu bestimmen.  


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

-       Begründung

-       Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg (Teilgebiet 1) sowie nördlich der K 38, östlich der K 13 und westlich des Sportplatzes (Teilgebiet 2)" zu und beschließt diesen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen (Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss). Die Begründung wird gebilligt.

  1. Die Planunterlagen sind nach Bekanntmachung im Probsteier Herold und im Internet unter www.amt-probstei.de für die Dauer eines Monats im Internet unter www.amt-probstei.de öffentlich zugänglich zu machen. Die Planunterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist ebenfalls in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.